Köln | Die Bürgerinitiative „Köln kann auch anders“ will die Angelegenheit rund um die so genannte „Börschel-Affäre“ nicht auf sich ruhen lassen. Mit einer Strafanzeige soll nun der Frage nachgegangen werden, ob Gelder des Stadtwerke-Konzerns für einen Personalberater rechtmäßig verwendet wurden.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der geplanten Schaffung eines neuen hauptamtlichen Geschäftsführerpostens für die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) hatte der emeritierte Rechtsprofessor und Rechtsanwalt Dr. Burkhard Krems Klage eingereicht. Sein erster Vorstoß war jedoch vom zuständigen Gericht mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, dass durch die Vorgänge im Anschluss an die Bestellung von Martin Börschel zum neuen hauptamtlichen Geschäftsführer den Stadtwerken ja kein Schaden entstanden sei. Der Versuch der Untreue ist jedoch keine Straftat, obwohl er rechtswidrig ist.

Ende Juni hatte die Bürgerinitiative, für die Krems als Rechtsexperte tätig ist, mit einem Einwohnerantrag neben weiteren, personellen Konsequenzen auch eine vom Stadtrat gesteuerte Beteiligungsstrategie durch- und umzusetzen. Schon bei der damaligen Vorstellung hatte Rechtsexperte Krems das Verhalten der Politik in den zwei Monaten nach Bekanntwerden der Personalpläne als „Skandal nach dem Skandal“ bezeichnet (Report-k.de berichtete).

Kosten für Personalberater im Fokus der Kritik

In der jüngsten Strafanzeige prangert Krems an, dass die Beauftragung des Personalberaters, der die Qualifikation von Martin Börschel für den neuen Posten begutachten sollte, rechtswidrig war. Der Aufsichtsrat sei gar nicht befugt gewesen, diesen neuen Posten zu schaffen, auch das Verfahren sei unzulässig. Darüber hinaus sei mit der „Vorbereitung der beabsichtigten, strafbaren Handlung“ bereits erhebliche Kosten verursacht worden. Dies sei bei der Zurückweisung der ersten Strafanzeige nicht berücksichtigt worden, begründete Krems seinen erneuten Vorstoß.

„Damit lagen zu keinem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür vor, einen kostenpflichtigen Auftrag zur Begutachtung der Qualifikation von Martin Börschel zu erteilen. Die Erteilung dieses Auftrages war vielmehr eine Untreuehandlung“, so die Schlussfolgerung des Kölner Rechtsanwalts Krems.

Neben den Mitgliedern des Aufsichtsrates Martin Börschel, Bernd Petelkau und Jörg Frank richtet sich die Strafanzeige auch gegen weitere beteiligte Aufsichtsratsmitglieder, die an den in der Kritik stehenden Handlungen beteiligt waren.

Autor: ag
Foto: Rechtsexperte Dr. Burkhard Krems (links) bei einem Pressetermin im Juni. Nun hat er für „Köln kann auch anders“ erneut Strafanzeige gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH erstattet.