Köln | Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur so genannten „Bettensteuer“ werden die Folgen für Köln in der lokalen Politik diskutiert. Während die FDP einen sofortigen Stopp der Abgabe fordert, wollen die Grünen weiterhin an einer Steuer festhalten. Die Kölner CDU befürchtet indessen, dass der Stadt nun ein Haushaltssicherungskonzept droht. Denn die Verwaltung hatte die Einnahmen bereits in ihrem Haushaltsplan berücksichtigt.

Stadt soll Hotels Kosten erstatten

Am 6. August 2012 soll der Hauptausschuss über die „Bettensteuer“ in Köln beraten. Die FDP-Fraktion hat dazu einen Antrag eingereicht. Sie fordert den sofortigen Stopp für den Vollzug der Kulturförderabgabe. Zudem soll die Stadt eine weitere Einziehung der Abgabe für die Jahre 2010 und 2011 sofort einstellen. Die bislang eingezogene Steuer, so fordert die FDP, soll umgehend an die Unternehmen zurück gewährt werden – unabhängig davon, ob die Beherbergungsbetriebe gegen die Steuerbescheide geklagt haben oder nicht. Zudem soll die Stadt alle Kosten, die den Unternehmen im Zusammenhang mit der Abgabe entstanden sind, ersetzen und sämtliche Überlegungen, eine Bettensteuer aufrechtzuerhalten, einzustellen.

Die FDP fordert damit eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am 11. Juli die Satzungen der Städte Trier und Bingen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für unwirksam erklärte. Die Stadt Köln selbst kündigte dagegen an, trotz des Urteils zunächst die schriftliche Begründung der Richter abzuwarten und weiterhin an einer derartigen Abgabe festhalten zu wollen. Auch die Grünen glauben weiterhin an die Abgabe. „Der Fortbestand der Kölner Kulturförderabgabe ist durch die jüngst erfolgte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Substanz keineswegs gefährdet. Behauptungen, wonach das Urteil die Erhebung der Kulturförderabgabe unmöglich mache, sind rechtlich schlichtweg Unfug. Spekulationen, dass diese Abgabe nun abgeschafft würde, entbehren jeglicher Grundlage.“, erklärt Jörg Frank, stellv. Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion. Schließlich habe auch das Gericht erklärt, dass die Steuer nur für zwingend beruflich veranlasste Übernachtungen nicht zulässig sei. Die Verwaltung prüfe nun, ob die Kölner Satzung diesbezüglich verändert werden müsse. „Im Übrigen bleibt die Satzung in Kraft. Für die Hoteliers ändert sich daher in der Handhabung nichts“, so Frank.

CDU befürchtet „dramatische Konsequenzen“

Die Kölner CDU befürchtet nach dem Urteil zur Bettensteuer „dramatische Konsequenzen für die städtische Finanzlage“, so die Fraktion. Zahlreichen Projekten und Einrichtungen drohe nun wahrscheinlich das Aus. „Schließlich hat Rot-Grün für das Haushaltsjahr 2012 sieben Millionen Euro Einnahmen aus der Bettensteuer im Haushalt verplant. Nun ist fraglich, woher das Geld ersatzweise kommen soll“, erklärt Winrich Granitzka, Vorsitzender der CDU-Fraktion. „Die Bettensteuer liegt auf dem Sterbebett und wird wohl manch ein Vorhaben mit in den Tod reißen. So etwa die Akademie der Künste der Welt, das Stadtklima und -verschönerungsprogramm, das Renovierungsprogramm für Museen und Kulturbauten und das Toilettenkonzept. Allein die Stadtbibliothek wird auf 750.000 Euro verzichten müssen, die für den Erhalt der Busbibliothek, die Aufstockung des Medienetats und eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Stadtteilbibliotheken verplant waren“, so Granitzka. Er kündigte an, die CDU-Fraktion werde darauf achten, ob nun an anderer Stelle gekürzt oder zusätzliche Schulden gemacht würden, um die genannten Maßnahmen zu finanzieren.

Auch die Grünen räumen ein, dass die Stadt ohne die Abgabe ihre Leistungen reduzieren müsse, betonte Frank. Laut Verwaltung hat die Stadt Köln im vergangenen Jahr 4,5 Millionen Euro durch die Kulturförderabgabe eingenommen.

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Autor: cs | Foto: Stefano Lunardi/ fotolia
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