Köln | aktualisiert | Auf der Kölner Ratssitzung am 05. Februar gab es gleich zum Beginn einen Aufreger: Ratsmitglied  Götz Bacher kommentierte, im Stil einer Büttenrede und mit aufgesetzter Pappnase in Schüttelreimen den Antrag der CDU-Fraktion des Kölner Rates, im Rahmen einer Internet-Aktion gesammelte Sparvorschläge von Bürgern durch die Stadtverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen zu lassen. Grund für den karnevalistischen Auftritt Bachers sind die teilweise absurd anmutenden gesammelten Vorschläge, so etwa der Vorschlag, den Kölner Stadtrat durch einen Elferrat zu ersetzen.

Der Rat in Kürze:

ANTRÄGE:

Der Antrag Antrag der CDU-Fraktion betreffend der „Anhebung der Gewichtsbeschränkung an der Deutzer Brücke“ wurde durch die Antragstellerin zurückgezogen, nachdem Dezernent Höing erklärte, die Leverkusener Brücke werde bis März wieder befahrbar sein. Die Freigabe der Deutzer Brücke sei nicht nötig, da andere Brücken für die Gewichtsklasse bis 7,5 t freigegeben seien.  Begründung des Antragsrückzugs: Wenn es zutreffe, dass die Brücke bei Leverkusen im März wieder für den LKW-Verkehr geöffnet werde, erübrige sich der Antrag und werde seitens der CDU zurückgezogen.

Der Antrag der Fraktion Die Linke betreffend „Bis zur Verabschiedung des Haushaltes: Zahlung von Fördermitteln in bisheriger Höhe“ wurde abgelehnt. Stadtrat Detjen (Linke):„Über den Haushalt bestimmt der Stadtrat und nicht die Stadtverwaltung“, Zitat aus der Satzung. Aber: „das genau Gegenteil findet jetzt statt: die Verwaltung schafft Fakten.“ Die Zuschüsse an den „Kulturbunker Mülheim“ sowie für ein anderes Projekt würden seit Jahresbeginn nicht überwiesen.  Da im neuen Haushaltsplan 2013 mehrere Zuschüsse „auf 0“ gesetzt seien, beantrage die Fraktion Die Linke eine Weiterzahlung der Zuschüsse, bis neue Budgetierungen beschlossen seien. Stadtkämmerin Gabriele C. Klug erklärte, für den „Kulturbunker“ sei eine Lösung gefunden, es werde weiter Geld fließen. Die Grundlage für künftige Zahlungen sei der Haushaltsentwurf 2013, nicht, wie Detjen behaupte, der Haushaltsplan 2012. Detjen warf der Verwaltung eine Änderung der Grundlagen bei der Zahlung vor. 2013 sei erst vorläufig. Bisher seien Zahlungen immer auf der Grundlage des vorher gültigen Haushalts erfolgt. Dies wies Stadtkämmerin Klug zurück: Der eingebrachte Haushaltsentwurf sei Grundlage für die Zahlungen in 2013, wie dies bereits in der Vergangenheit Usus gewesen sei.

Der Antrag der CDU-Fraktion die gesammelten Sparvorschläge aus der Internet-Initiative: „mitmachen, mitreden, mitsparen – Sparvorschläge der Kölner Bürger“ durch die Verwaltung auf Umsetzbarkeit prüfen zu lassen, um sie in der nächsten Ratssitzung als Umsetzungsvorschläge für den Doppelhaushalt 2013/2014 einbringen zu können, wurde abgelehnt. CDU-Ratsmitlglied Klipper an die Fraktionen von SPD und Bündnis90/ Die Grünen gewandt:„Sie haben noch immer nicht kapiert, dass es ohne Mitbeteiligung der Bürger keinen vernünftigen Haushaltsentwurf geben wird.  Sie haben ja noch nicht einmal vernünftige Vorschläge bisher. Wir sind uns bewusst, dass einige Vorschläge realitätsfern sind, aber andere können durchaus umgesetzt werden. Deshalb bitten wir um eine unvoreingenommene Prüfung.“ Unter den insgesamt 143 gesammelten Vorschlägen  befanden sich auch solche wie etwa das städtische Wohnungsbauunternehmen GAG zu verkaufen, ein Verkauf der KVB und des  Rheinenergiestadions, die Einführung einer Brücken- sowie einer Citymaut.

Jörg Frank von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kommentierte ebenfalls den CDU-Antrag:
„Ja, man kann sich über einen solchen Antrag wirklich aufregen. Sie beantragen tatsächlich, diese 143 Vorschläge umzusetzen.“ An die CDU-Fraktion gewandt: „Ich frage Sie: Ist das allen Ernstes so gewollt, oder haben Sie einfach zu viel Zeit auf Karnevalssitzungen verbracht?“ Wenn man solche Vorschläge unsortiert und ungeprüft dem Rat „vor die Füße“ werfe, müsse man sich ernsthaft fragen, „ob die zweitstärkste Fraktion des Rates noch Ernst genommen werden kann.“, so Frank. Winrich Granitzka, der Fraktionsvorsitzende der Kölner CDU, beschwerte sich bei Oberbürgermeister Roters über die Art und Weise der Rede von Ratsmitglied Bacher im Karnevalsstil. „Karneval hat im Rat nichts verloren.“, so Granitzka. Er erbitte sich mehr Ernsthaftigkeit.

SATZUNGEN:

Die Änderung der Satzung der Stadt Köln zu § 11 a Absatz 2 ÖPNVG NRW vom 30.08.2011 wurde beschlossen. Grundlage für die nun vorgelegte Neufassung der Anlage 1 zu Ziffer 3.3 dieser Satzung bildet § 11 a Absatz 2 ÖPNVG NRW, der als Voraussetzung vorgibt, dass zwischen den Tarifen für den Ausbildungsverkehr und den entsprechenden „Jedermann-Tickets“ ab 01.08.2012 eine Ermäßigung von mindestens 20 Prozent liegen muss. +++ Die erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art vom 19. Mai 2010 wurde beschlossen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Köln hatte in Anlehnung an eine neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW entschieden, dass die bisherige Regelung, nach der Prostituierte, die keine Steuererklärung abgeben, pauschal mit 25 Veranstaltungstagen pro Monat besteuert werden, unzulässig ist. +++ Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln wurde beschlossen. 

BESCHLÜSSE:

Kostenlose bzw. verbilligte Fahrradmitnahme im VRS-Gebiet: Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, von Modifikationen der Preise für die Fahrradmitnahme im ÖPNV zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehen. Der Wirtschaftsplan des Wallraf-Richartz-Museums und Foundation Corboud der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde beschlossen. Er sieht eine Kürzung um 28.100 Euro unter der Voraussetzung vor, dass der von der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung eingebrachte Vorschlag, die Köln-Tage in den Museen der Stadt ab Januar 2013 einzustellen, vom Rat beschlossen wird. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro in Anspruch zu nehmen. +++ Der Rat stimmte der fünften Fortschreibung des Kölner Abwasserbeseitigungskonzepts 2013 zu und beauftragt damit die Stadtentwässerungsbetriebe Köln mit der Durchführung. Der Beschluss hat haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Zeitraum von 2014 bis 2019 werden dafür aus Haushaltsmitteln in Höhe von 13.020.000 Euro investiert. Hinzu kommen ergebniswirksame Aufwendungen für die Maßnahme in Höhe von 23.105.000 Euro für den gleichen Zeitraum. +++ Der Rat beschloss die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlage „Lindemauer“ in Köln-Sürth durch die Stadtentwässerungsbetriebe. Aufwendungen für die Maßnahme 28.000.000 Euro.  +++ Der Rat hat beschlossen, die Bauarbeiten zur Ausführung des zweiten Bauabschnitts der Ufertreppe des  Rheinboulevards an einen Generalunternehmer zu vergeben. +++ Der Rat stellte den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Wirschaftjahr 2013 fest. Hierfür sind Investitionszahlungen in Höhe von 603.190 Euro vorgesehen. Hinzu kommen Aufwendungen für die Maßnahme in Höhe von 8.790.072 Euro. +++ Der Rat stellte den Wirschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirtschaftsjahr 2013 im Erfolgsplan  mit Erträgen von 210.600 Euro sowie Aufwendungen von 112.800 Euro und einem Jahresüberschuss von 97.800 Euro fest. +++ Der Rat entsendet an Stelle von Stadtdirektor Guido Kahlen, die Beigeordnete Henriette Reker als Mitglied in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln +++  Die Verwaltung wurde durch den Rat damit beauftragt, die europaweite Ausschreibung für die Beschaffung und Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2013/2014 sowie drei Folgeschuljahre durchzuführen. Die Vorlage wird umgesetzt – Für künftige Beschaffungen soll geprüft werden, ob eine regionale Beschaffung möglich ist. +++ Der Rat hat die Errichtung des Bildungsganges im Schulversuch: Berufliches Gymnasium für Gesundheit, Abschluss: Allgemeine Hochschulreife in Vollzeit beschlossen. +++ Ebenfalls beschlossen: Die Errichtung des Bildungsganges „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ am Berufskolleg Südstadt zum Schuljahr 2013/14. +++ Der Rat erklärte sich bereit für einen Bürgschaftsrahmen zur Besicherung der Darlehen zur Finanzierung des Projekts „Grundsanierung des Rodenkirchenbades“. Daraus entstehen jährliche Folgeabträge ab 2013 in Höhe von bis zu 32.000 Euro. +++ Der Rat bewilligt Mittel für die Bundestagswahl 2013 in Höhe von 1.665.500 Euro. +++  Der Rat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musik-Triennale Köln GmbH – künftig Acht Brücken GmbH. +++ Der Rat stimmt – vorbehaltlich einer Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln – der Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für urbane Jugendarbeit Köln gGmbH zu. +++  Der Rat genehmigt Abriss und Neubau einer Grundschule in Köln-Volkhoven/Weiler, Fühlinger Weg 7 im Passivhaus-Standard mit Gesamtkosten in Höhe von 13.725.000 Euro. +++

BAULEITPLÄNE:

Der Rat beschloss die Aufhebung des Durchführungsplanes 72480/04 (7248 Sc/04) für das Gebiet zwischen Vischeringstraße, den Parzellengrenzen des Grundstückes Vischeringstraße 19 dem alten Verlauf der Schienenstraße der Bahn nach Bergisch Gladbach der Autobahn A3/E35 und der Bergisch Gladbacher Straße in Hohlweide. Der Stadtrat will damit die weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten und bordellartigen Betrieben unterbinden. +++ Der Rat beschloss die Satzung über eine zweite Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich – Arbeitstitel „Auenviertel“ – in Köln-Rodenkirchen.  Damit soll eine städtebauliche Fehlentwicklung verhindert werden. +++ Der Rat beschloss eine Veränderungssperre für einen Teilbereich in Köln-Dellbrück für den Bereich westlich der Mielenforster Straße zwischen Hatzfeldstraße, beiderseits der Radiumstraße und östlich des Granfmühlwegs. Es sollen städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. +++ Der Rat hat die Aufhebung der vom Rat beschlossenen Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich in Köln-Mülheim vom 15.11.2012 beschlossen. Davon betroffen ist das Gebiet westlich der Berliner Straße südlich der Von-Sparr-Straße (Hausnummern Berliner Straße 5 bis 61). Hier sollen ebenfalls städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. +++ Der Rat beschloss eine Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Höninger Weg von Eifelwall bis Pohligstraße in Köln-Zollstock. +++ Der Rat beschließt den Erlass der Satung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage An der Rather Burg von An der Rather Burg bis Beginn Fuß- und Radweg Köln-Rath/Heumar. Da auf Grund der fehlenden Entwässerungseinrichtung die Erschließungsanlage nicht endgültig hergestellt ist und somit eine Erschließungsbeitragspflicht nicht entstehen kann, wurde eine entsprechende Abweichungssatzung erlassen. +++ Der Rat beschloss den Erlass einer Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße von Unter Sachsenhasuen bis Ursulastraße/Victoriastraße in Köln-Alstadt/Nord, außerdem wurde den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Tunisstraße von Untersachsenhausen bis Enggasse beschlossen. +++ Der Rat beschloss die 227. sowie die 229. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen. +++ Durch den Rat wurde die elfte Änderung der Satzung der Stadt Köln vom 29. Juni 2001 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages beschlossen. +++

Autor: Daniel Deininger
Foto: Der Ratssaal der Stadt Köln im Spanischen Bau.