Köln | Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fordere die konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts in Nordrhein-Westfalen (NRW). Wichtig sei den Kölner Sozialdemokraten vorallem die Einhaltung des Mindestabstands zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von 350 Metern. Auch fordere die SPD-Fraktion die Stadt auf, gegen illegale Wettbüros vorzugehen.

Hierzu Martin Börschel, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Bereits 2012 haben wir das Glücksspielrecht in NRW dahingehend geändert, das Betreiben von Spielhallen deutlich stärker zu reglementieren. In diesem Herbst läuft jetzt die Übergangsfrist aus, so dass Spielhallen künftig einen Mindestabstand von 350 Metern sowohl zur nächstgelegenen Spielhalle, als auch zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten müssen. In der Praxis wird das dazu führen, dass viele Spielhallen dicht gemacht werden. Gut so. Dadurch ergeben sich Chancen für neue Nutzungen und damit zur Aufwertung der Veedel.

Wir fordern, dass die Stadt jetzt schleunigst die Voraussetzungen schafft, diese neue Recht auch anzuwenden. Dafür brauchen wir die notwendige personelle Ausstattung beim Ordnungsamt. Und es braucht natürlich rechtssichere Kriterien, wie entschieden wird, wenn mehrere Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelung nicht an einem Standort verbleiben können.“

Gleichzeitig fordere die SPD-Fraktion gegen illegale Wettbüros vorzugehen. „In Köln gibt es schätzungsweise über 1.000 geduldete illegale Wettbüros. Das Ordnungsamt soll diese zeitnah identifizieren und ihnen den Betrieb untersagen“, so Börschel abschließend.

Autor: ib