Köln | Nach gleich mehreren „Ehrenrunden“ hat der Stadtrat mit großer Mehrheit eine Neufassung der seit 2005 unveränderten Gebührensatzung für die Unterbringung obdachloser Menschen beschlossen.

Mit einer Deckelung von 15 Prozent hat die Stadtverwaltung den politischen Willen der Ratsmehrheit umgesetzt. Vor allem so genannte „Selbstzahler“ sollten nicht übermäßig belastet werden, da sie ihre Wohnungen in den Einrichtungen der Stadt aus eigener Tasche finanzieren müssen und bei übermäßiger Erhöhung der Gebührensätze unverschuldet wieder auf staatliche Transferleistungen angewiesen wären. Das galt es zu vermeiden.

Für die Stadt Köln bedeutet die nun beschlossene Gebührenanpassung eine Mehreinnahme von knapp 429.000 Euro. Als Alternativen zum heutigen Beschluss bot die Verwaltung eine Kostendeckelung von fünf Prozent, (Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt: knapp 110.000 Euro) sowie die Variante „kostendeckend“ an. Die hätte die Mieten für die Obdachlosenunterkünfte regelrecht explodieren lassen und der Stadt Köln Mehreinnahmen in Höhe von fast 3,7 Millionen Euro gebracht.

In diesem Fall aber stiegen auch die Gebühren exorbitant, sie lägen in einer Spanne zwischen 7,15 und 30,97 Euro pro Quadratmeter. Bei manchen Objekten und Unterbringungsarten kommen dann noch Verbrauchsgebühren hinzu, die ebenfalls in Euro pro Quadratmeter angegeben werden. In der Variante „kostendeckend“ kommt die Unterkunft Ostmerheimer Straße 712 auf eine Verbrauchsgebühr von stolzen 5,65 Euro pro Quadratmeter. Dieses Objekt stellt jedoch eine Besonderheit dar, da auch in der Variante mit 115-Prozent-Deckelung die Verbrauchskosten bei rund fünf Euro pro Quadratmeter liegen.

In der Variante „Kostendeckelung auf 115 Prozent“ liegen die Gebühren nun zwischen 4,55 und 12,59 Euro. Die meisten Unterkünfte liegen dabei deutlich unter zehn, viele deutlich unter der derzeitigen Richtmiete für Brutto-Mieten im öffentlich-geförderten Wohnungsbau von 8,25 Euro pro Quadratmeter. Die nun zur Beschlussfassung anstehende Vorlage samt ihrer 18 Anlagen war bereits im April beschlussfähig, wurde aber mehrfach zurückgestellt.

Abschließende Klärung rechtlicher Fragen zum Nutzungsverhältnis

So wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Selbstzahler in den Unterkünften ihre „öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisse“ in privatrechtliche Mietverträge umwandeln könnten, um so die teilweise doch teuren Gebührensätze zu vermeiden. Da die meisten Unterkünfte günstiger als die 8,25 Euro pro Quadratmeter sind, hätten die Betroffenen nichts von einer solchen Umwandlung, schon gar keinen finanziellen Vorteil.

Zum zweiten weist die Stadt in der Regel obdachlose Menschen per Satzungsrecht in solche Unterkünfte ein. Schutzrechte wie Mietminderung oder Kündigung würden den sozialen Frieden innerhalb der Einrichtungen erheblich stören, so die Befürchtung der Rechtsexperten. Auch der erhebliche Verwaltungsaufwand für die Verwaltung von zwei völlig unabhängigen Mieter- und Einnahmeverwaltungen stehen einer solchen Umwandlung entgegen.

Bis zuletzt hatte es hierzu entsprechende Anfragen und Vorstöße gegeben, wie der Blick auf die Beschlussprotokolle vergangener Sitzungen der Fachausschüsse zeigen. Zuletzt hatte der Finanzausschuss am 2. Juli 2018 die 15-prozentige Gebührenerhöhung bestätigt. In der nun zur Abstimmung vorliegenden Version des RPA (Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 26. Juni 2018) beschließt der Rat zudem einen Prüfauftrag, wie die Stadt Köln gewährleisten kann, dass die „von ihr tatsächlich aufgewendeten Kosten bei der Unterbringung von obdachlosen Personen entsprechend der Regelungen des SGB II und des SGB XII berücksichtigt werden“.

Autor: ag
Foto: Die Obdachlosenunterkunft am Kalscheurer Weg in Zollstock.