Köln | Die Kölner Oberbürgermeisterin hat sich durchgesetzt und die sie unterstützenden Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben von Beginn an blind und in Treue fest zu ihr gehalten. Die AfD gesellte sich an deren Seite. Politisch bedeutet dies zunächst das Rekerbündnis steht, aber zu welchem Preis? Stadtdirektor Dr. Stephan Keller, CDU, und gleichzeitig Rechtsdezernent der Stadt Köln, stellt das Beamtenrecht über das Demokratieprinzip. Zu Recht? Praktisch heißt dies: Das Verfahren um die Stelle einer/s Beigeordnete/n für das Dezernat IV – Jugend, Schule und Sport wird neu aufgesetzt. Wie lange es dauert und was es kostet ist nicht bekannt, noch nicht einmal wer nach dem Ausscheiden im April die derzeitige Dezernentin Agnes Klein vertreten soll.

Ein Kommentar von Andi Goral

Blindes Vertrauen

Die Fraktionen von CDU, Grüne und FDP, das sogenannte Rekerbündnis folgten Kölns Oberbürgermeisterin blind und verzichteten auf das Recht jedes einzelnen Ratsmitglieds sich über die gefundenen Bewerberinnen und Bewerber ein eigenes Bild zu machen. Dabei wäre das so einfach gewesen: Die entsprechenden Unterlagen bei der Oberbürgermeisterin anfordern und die Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Beziehungsweise hätte die Oberbürgermeisterin nicht die Unterlagen von sich aus an alle Ratsmitglieder geben müssen? Die Ratsmitglieder haben, bis auf die SPD und Linke die Unterlagen nicht angefordert und eingesehen und damit auf ihr demokratisches Recht verzichtet, sich ein eigenes Bild von den Bewerbern zu machen und in demokratischer Wahl zu entscheiden. Nun kann niemand Ratsmitglieder oder Fraktionen zwingen dieses Recht wahrzunehmen, aber ein Vorwurf bleibt bestehen: Die Fraktionen und Ratsmitglieder von CDU, Grünen und FDP haben, ohne die Bewerber kennengelernt zu haben, diese abgelehnt. Im Fall der FDP und ihrem Geschäftsführer Ulrich Breite kommt noch dazu, dass er eine Kandidatin, ohne mit ihr zu sprechen, aufgrund eines Artikels in einer Münchner Zeitung, ihre Qualifikation öffentlich anzweifelt, obwohl viele der Vorwürfe aus diesem Artikel später entkräftet worden sind.

Der Rechtsanwalt Dr. Knirsch erstellte im Auftrag der SPD ein Rechtsgutachten. Er selbst ist seit 1989 SPD-Mitglied und war zuvor bei der FDP. Er war Rechtsdezernent in einer Kommune in NRW und verfasst seit 2008 als Mitautor Kommentare zur NRW-Gemeindeordnung. Er schätzt die Situation in seinem Rechtsgutachten komplett anders ein. Der CDU-Vorsitzende Bernd Pettelkau, dessen Fraktion mit den Bewerbern keine Bewerbungsgespräche führte, disqualifizierte in öffentlicher Sitzung Knirsch und wertete dessen Expertise als „schlechtes Gutachten“ ab. Ohne allerdings ein eigenes Rechtsgutachten als CDU-Fraktion eingeholt und dies dem Rat vorgestellt zu haben.

Stellt Keller Beamtenrecht über das Demokratieprinzip?

Der Kölner Rechtsdezernent Keller dreht, um die eigenmächtige und nicht von der NRW-Gemeindeordnung gedeckte Entscheidung der Oberbürgermeisterin zu decken, eine Pirouette um das Beamtenrecht und das Demokratieprinzip und gibt ersterem den Vorrang in seiner Einschätzung. Keller dürfte das Urteil der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5.12.2013 kennen. Das stellte unter anderem fest, dass der Leistungsgrundsatz der Bestenauslese, der sich aus dem Beamtenrecht ergibt, mit dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip, das auch auf kommunaler Ebene Geltung beansprucht, „kollidiere“. Hergeleitet aus dem Grundgesetz. Das Gericht sagte aber auch, dass neben Eignung und Leistung, sofern Bewerber die fachlichen Voraussetzungen erfüllten, die Befähigung der Bewerber auch von politischen Opportunitätserwägungen geleitet werden dürfen. Auch das Wahlergebnis kann nicht rechtlich kontrolliert werden, da eine Wahl nicht begründet werden muss. Es gab also für die Stadt nie eine Rechtsunsicherheit, die Reker und Keller nun konstruieren. Dies entsteht erst jetzt nach dem Ratsentscheid ein neues Verfahren aufzusetzen: Sollte einer oder eine der Bewerberinnen aus dem ersten Verfahren jetzt gegen die Stadt klagen, könnte sie oder er dann gute Chancen haben, wenn sie nachweisen könnte, dass die Kölner Oberbürgermeisterin nicht alle Fraktionen ausreichend über die Qualifikation der Bewerber im Vorfeld der Wahl informiert habe. Zumindest diese Rechtsunsicherheit bleibt, auch nach dem oben genannten Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestehen.  

Die Rolle der Kölner Medien

Auch die Kölner Medien spielen eine zu hinterfragende Rolle in der Debatte um die Neubesetzung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat IV, die sich vorschnell auf die Seite der Oberbürgermeisterin schlugen, anstatt sich mit den rechtlichen oder sich aus dem Demokratieprinzip ergebenden Fragestellungen der NRW-Gemeindeordnung auseinanderzusetzen. Christian Hümmeler sprang im „Kölner Stadtanzeiger“ vom Donnerstag 7. Februar der OB in seinem Kommentar unter dem Titel „Notbremse gezogen“ sofort bei: „Deswegen war Henriette Reker gut beraten, als sie dem Rat am Mittwoch kurzerhand nahelegte, das Verfahren um die Nachfolge von Schuldezernentin Agnes Klein zu stoppen.“ Hümmeler behauptet in seinem Kommentar, obwohl der SPD-Fraktionsvorsitzende dies am Tag zuvor auf einer Pressekonferenz dementierte, dass es keine SPD Favoritin gebe: „Nachdem der Name der von der SPD favorisierten Bewerberin vor Abschluss des Verfahrens durchsickerte und diese ihr Interesse gar offiziell bestätigte, würde die Verschiebung der bereits für die nächste Ratssitzung anberaumten Wahl der Dezernentin die Stadt zumindest vor einem peinlichen juristischen Nachspiel bewahren“. Wie kam Hümmeler zu dieser Einschätzung? Er erklärt dies nicht. Kein Wort findet sich im „Kölner Stadtanzeiger“ auch im nebenstehenden Artikel „Ärger um Spitzenamt im Stadtvorstand“ zum Wahlverfahren und wer eigentlich Herr des Verfahrens ist, also zum Demokratieprinzip. Auch in anderen Kommentaren etwa im „Express“ findet sich dazu nichts.

Vertrauen verspielt

Die Vertreterinnen und Vertreter des Rates sind gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt vertrauen ihnen im Rahmen des gültigen Rechtsrahmens demokratische Entscheidungen an und zu. Was aber, wenn die Ratsmitglieder aus Parteiräson auf dieses Recht verzichten, es ignorieren, wie in diesem Fall? Rechtsanwalt Knirsch kommt zu dem Urteil, dass diese Entscheidung des Rates rechtswidrig sein könnte. Jetzt müsste die Kölner Oberbürgermeisterin, die dem Rat dieses Verfahren vorschlug und mit Hilfe ihres Rekerbündnisses mit AfD für sich entschied, dieses eigentlich beanstanden oder zumindest juristisch von Rechtsdezernent Keller prüfen lassen, der sie vorher beriet. Was für eine absurde Situation. Tut sie dies nicht, kann die Kommunalaufsicht, in diesem Fall die Bezirksregierung, diesen Vorgang bewerten. Allerdings bliebe diese Bewertung für die Kölner Oberbürgermeisterin, den Stadtdirektor und das sie unterstützende Rekerbündnis rechtlich völlig ohne Folgen. Das wissen die Handelnden ganz genau und haben dies genutzt um das Verfahren auszuhebeln. Gelungen ist ihnen das aber nur, weil die Ratsmitglieder von CDU, Grünen und FDP mitgemacht haben. Und hier entsteht der Schaden: Beim Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie und ihre gewählten Vertreter. Beim Vertrauen in die Medien. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die sich nicht auf faire Verfahren im rechtlichen Rahmen verlassen können, sondern dazu noch befürchten müssen, öffentlich diffamiert zu werden. Für die Eltern und die Schulkinder von Köln. Und im Stadtsäckel. Denn über die zusätzlichen Kosten, die nicht unerheblich sein dürften, sprach im Kölner Rat niemand. Wer sich über das Demokratieprinzip allerdings einfach hinwegsetzt, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Demokratie. Dies müssen sich die Pyrrhussieger von CDU, Grüne, FDP, OB und alle die, die dazu beitrugen, nach dieser Ratssitzung zumindest als Vorwurf gefallen lassen.

Autor: Andi Goral