Köln/Düsseldorf | Der Landtag von Nordrhein-Westfalen entschied gestern mit den Stimmen von CDU und FDP, dass bei der Kommunalwahl 2020 die Stichwahl für Oberbürgermeister und Landräte abgeschafft wird. Die SPD will gegen die Entscheidung vor dem Landesverfassungsgericht in Münster klagen.

Schon im Jahr 2007 schaffte Schwarz-Gelb die Stichwahl ab. Die Rot-Grüne Landesregierung führte sie dann wieder ein. Jetzt 2019 also die Rolle rückwärts. Die Parteien werfen sich gegenseitig machtpolitische Motive vor. Gegen die Abschaffung der Stichwahl stimmten SPD, Grüne und AfD. Die Argumente beider Seiten: Die Befürworter der Abschaffung der Stichwahl argumentieren, dass in den zweiten Wahlgängen häufig die Wahlbeteiligung so niedrig sei, dass die demokratische Legitimation des Gewinners bezweifelt werden könne. Die Befürworter der Stichwahl argumentieren ähnlich, nur sagen sie, dass bei der gesunkenen Wahlbeteiligung schon im ersten Wahlgang, teilweise die demokratische Legitimation fehle. Die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung, so sagen es die Gegner, helfe vor allem der CDU viele Bürgermeister oder Landräte durchzubekommen. Die CDU wirft der SPD dagegen vor, die Stichwahl bevorzuge SPD-Kandidaten.

Mit der Entscheidung des Landtages von NRW wird es nun keine Stichwahlen mehr zur Kommunalwahl 2020 geben, außer die SPD klagt wie angekündigt vor dem Verfassungsgericht. Dieses war schon 2007 bemüht worden, hatte aber bei der ersten Abschaffung keine Einwände.

NRW SPD will klagen

Zur Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen in NRW erklärt Sebastian Hartmann, Vorsitzender der NRW SPD schriftlich: „Die Abschaffung der kommunalen Stichwahl in NRW ist ein Skandal und ein Armutszeugnis der schwarz-gelben Landesregierung. Armin Laschet schadet damit unserer Demokratie, um sich auf Kosten von Legitimation einen parteipolitischen Vorteil zu sichern. Gleichzeitig ignoriert er den Protest von kommunalen Vertretern und tausenden Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Wir sagen klar: Bürgermeister- und Landratswahlen müssen mit mehr als 50 Prozent gewonnen werden. Kandidatinnen und Kandidaten, die teils nur mit einem Drittel der Stimmen ins Amt ziehen, vertreten nicht die Mehrheit der Bevölkerung ihrer Stadt. Armin Laschet hat heute gezeigt, dass er aus der Vergangenheit nicht gelernt hat. Mit der Abschaffung der Stichwahl begeht Schwarz-Gelb den gleichen Fehler, wie schon im Jahr 2007. Wir werden diesen Angriff auf die kommunale Demokratie in unserem Land nicht hinnehmen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die SPD-Fraktion jetzt Klage einreicht.“

Auch die Kölner SPD beklagt die Abschaffung der Stichwahl

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln verurteilt die heutige Entscheidung der CDU-FDP-Landesregierung zu Änderungen im Kommunalwahlrecht. Gerrit Krupp, ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion: „Wir erleben hier den Ausverkauf des Wahlrechts. Die schwarz-gelbe Landesregierung verlässt den demokratischen Konsens, dass Wahlrechtsreformen nicht als Machtinstrument der Regierung missbraucht werden dürfen.“

Autor: Von Redaktion