Köln | Am morgigen Sonntag, 14. Mai 2017, wählt Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Hier erfahren Wähler, was sie zur Landtagswahl wissen sollten – etwa wie die Sitze im Landtag verteilt werden, wie Sie ihre Stimmen abgeben können und wie viele Kölner wahlberechtigt sind.
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Hinweis der Redaktion: Wir werden am morgigen Wahlsonntag ab 17.30 Uhr aus dem Historischen Rathaus in Köln live berichten.

Am morgigen Sonntag, 14. Mai 2017, findet die Wahl zum 17. Landtag in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, statt. Seit der Einführung eines neuen Wahlverfahrens 2007 haben die Wähler zwei Stimmen. Mit den beiden Stimmen können Wähler darüber entscheiden, welche Direktkandidaten einen Sitz im Landtag erhalten und wie viele Sitze eine Partei bekommt. Das Wahlergebnis bildet die Ausgangsbasis für die Bildung einer Regierungskoalition, die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze.

Der Landtag in NRW verfügt über mindestens 181 Sitze, davon 128 Sitze für die gewählten Direktkandidaten.Die restlichen Sitze werden je nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei erhalten hat, unter diesen aufgeteilt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, wird der Landtag durch zusätzliche Mandate, sogenannte Überhangsmandate, ausgeglichen, um das durch die Zweitstimme gewählte Verhältnis insgesamt herzustellen.

Wahlberechtigt sind alle Bürger in Nordrhein-Westfalen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen ihren Wohnsitz in NRW haben. Im Stadtgebiet Köln sind 730.225 Menschen wahlberechtigt, davon 381.159 Frauen und 349.066 Männer. Einige Bürger haben bereits ihre Stimmen abgegeben. Denn seit dem 18. April konnten Wahlberechtigte in ihren zuständigen Bezirksrathäusern per Direktwahl wählen. Wer die Briefwahl beantragt hat, seinen Wahlbrief aber noch nicht abgeschickt hat, kann diesen noch bis um 18 Uhr am Wahlsonntag beim Kölner Wahlamt in Kalk abgeben.

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Autor: ag