Düsseldorf | In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine Straffreiheit für Beschneidungs-Ärzte geben. „Eine entsprechende Regelung kommt für uns nicht in Betracht“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums auf dapd-Anfrage. Grund dafür sei, dass sich die Landesregierung schon vor Jahren auferlegt habe, keinen Einfluss auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu nehmen.

Der Berliner Senat hatte am Mittwoch eine Übergangsregelung vorgestellt, mit der in dem Bundesland die religiöse Beschneidung unter Auflagen wieder straffrei ist. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.

Der Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums sagte, die Landesregierung befürworte eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, die die rituelle Beschneidung erlaubt. Allerdings sei es sehr unwahrscheinlich, dass ein entsprechendes Gesetz überhaupt in Kraft trete, weil es in der Regierungskoalition auf Bundesebene keine Mehrheit finden werde, sagte der Sprecher. Alle wichtigen Justizprojekte lägen dort auf Eis.

Autor: dapd