Köln | aktualisiert | Köln braucht eine/n Dezernentin/en für das Dezernat IV mit dem Geschäftsbereich Bildung und Jugend und Sport. Dies ist ein politischer Wahlbeamter/in. [report-K erläutert hier die Stellung, Rolle und Wahlmodus von Beigeordneten nach der NRW Gemeindeordnung >] Die bisherige Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten verlief, ausgelöst durch den Stadtrat, streng nach den Regeln bis Oberbürgermeisterin Henriette Reker, parteilos, das Verfahren ohne Ratsbeschluss einfach aussetzte. Das Rekerbündnis aus CDU, Grünen eilte ihr nach ihrer Entscheidung zu Hilfe. Die FDP hatte sich zuvor schon positioniert. Diese eigenmächtige Entscheidung der Oberbürgermeisterin wirft mehrere rechtliche Fragen auf und muss auf seine Alternativlosigkeit hinterfragt werden. Die Chronologie zeigt, dass das Verfahren bis Anfang dieser Woche wohl reibungslos lief.

Kommentar: Wo bleibt der Respekt vor der Demokratie?

Der Rat beschließt die Nachbesetzung

Der Rat alleine bestimmt nach der Gemeindeordnung über die Nachbesetzung der Dezernentenstelle. Das Demokratieprinzip findet darauf unmittelbar Anwendung. In der Ratssitzung am 27. September beantragten die SPD-Fraktion und die Ratsgruppe Bunt (AN/1335/2018) nach § 71 der Gemeindeordnung NRW die Ausschreibung der Stelle des/der Beigeordneten des Dezernats IV mit dem Geschäftsbereich Bildung und Jugend und Sport. Dazu gab es verbindliche Vorgaben wie die Stelle ausgeschrieben werden sollte, an die sich die städtische Verwaltung hielt. Der dann gefasste Beschluss des Rates beschreibt auch, und dies ist für die Verwaltung und der ihr vorstehenden Oberbürgermeisterin verbindlich, den Ablauf des Verfahrens. Dort steht unter anderem: „Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen, ein geeignetes Personalberatungsunternehmen auszuwählen und mit der Direktansprache von geeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, der Auswertung von Bewerbungsunterlagen, dem Einholen von Referenzen, der Führung von Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der Ergebnisse zu beauftragen. Sofern dem Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewerberinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. Sobald die Auswahl des Personalberatungsunternehmens seitens der Verwaltung getroffen worden ist, werden die Fraktionen unverzüglich über das Ergebnis schriftlich unterrichtet.“

Gleichzeitig hat der Rat die detaillierte Ausschreibung der Oberbürgermeisterin vorgegeben. Diese Ausschreibung wurde etwa im Stellenmarkt der „Zeit“ am 30. November 2018 veröffentlicht. Bewerbungsschluss war am 21. Dezember 2018, also heute genau vor 50 Tagen.

Sieben Bewerber

Die SPD Köln als beantragende Fraktion erklärte in einer Pressekonferenz, dass es sieben Bewerber gab, von denen drei Bewerber durch die Personalberatung in die engere Auswahl genommen worden seien, die die formalen Kriterien erfüllten. Diese waren dem Büro der Oberbürgermeisterin und der SPD-Fraktion bekannt. Zu dem Thema traf sich eine sechsköpfige Findungskommission der SPD am Wochenende 2./3. Februar und tauschte sich über die Bewerber/innen aus. Es soll, so die SPD, dabei nicht zu einer Vorfestlegung auf eine Kandidatin/en gekommen sein. Dass sich Ratsmitglieder und Fraktionen über mögliche Kandidaten informieren und beraten sollen, schreibt die Gemeindeordnung vor und wurde in der bisherigen Rechtsprechung immer so kommentiert.

Die Indiskretion

Am Dienstag, 5. Februar, veröffentlichte der Kölner „Express“ in den frühen Abendstunden dann einen Namen: „Brigitte Meier (SPD): Wird sie neue Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln?“ Und weiter heißt es: „Die studierte Sozialpädagogin, Psychologin und Soziologin ist Favoritin der SPD-Ratsfraktion.“ Auf Nachfrage der Zeitung bestätigt Meier die Bewerbung. Der „Kölner Stadtanzeiger“, der sich einen Newsroom mit dem „Express“ teilt, verbreitete die Meldung ebenso. Am Freitag, 8. Februar, behauptet der „Kölner Stadtanzeiger“, dass der Name aus der SPD „wohl“ an die Medien der DuMont-Gruppe lanciert wurde. Dies kann, muss aber so nicht gewesen sein, denn bei der SPD waren bis zu diesem Zeitpunkt nur die Mitglieder der Findungskommission informiert und nicht die gesamte Fraktion. Insofern ist nicht nur die Aussage des „Express“ zu hinterfragen, dass sich bereits die gesamte SPD-Ratsfraktion geeinigt habe, sondern auch wer den Namen weitergegeben hat.

FDP diskreditiert Bewerberin und streut Falschmeldung

Am Mittwoch, 6. Februar, meldet die FDP-Stadtratsfraktion, Mitglied des Rekerbündnisses, dann um 15:30 Uhr: „Vereinbarung der „Börschel“-Klüngler bei Dezernentenwahl“. Die FDP schreibt: „Wie die FDP aus der Presse erfahren musste, soll es eine Vereinbarung von SPD, CDU und Grüne geben, den Beteiligten aus dem „Börschel“-Deal. Danach soll zwangsläufig ein SPD-Mitglied Nachfolgerin von Dr. Agnes Klein als Bildungs-, Jugend und Sportdezernentin werden.“ Dagegen wendet sich die FDP und bringt gleichzeitig die in der Presse genannte Brigitte Meier in Misskredit, spricht sogar von einem Scheitern bei der Wiederwahl zur Sozialreferentin der Stadt München, obwohl Brigitte Meier sich gar nicht zur Wiederwahl stellte und sich viele der damals gegen sie genannten Vorwürfe später als haltlos erwiesen. Auf der Pressekonferenz am Mittwochabend dementierte die SPD Gespräche mit CDU und Grünen.

Reker grätscht in das Verfahren

Am Mittwoch um 17:53 Uhr versendet und veröffentlicht die Stadt Köln eine Pressemitteilung, in der der Pressesprecher der Oberbürgermeisterin bekannt gibt: „Aufgrund des Eindrucks durch die heutige Presseberichterstattung, dass sich eine Fraktion bereits auf eine Bewerberin festgelegt hat – bevor überhaupt zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde – kann aus Sicht der Oberbürgermeisterin kein geordnetes Auswahlverfahren mehr garantiert werden. Aus Gründen der Fairness gegenüber allen Kandidatinnen und Kandidaten und einer möglichen juristischen Angreifbarkeit wird die Oberbürgermeisterin dem Rat empfehlen, das Verfahren neu aufzusetzen.“ Diese Mitteilung des Pressesprechers ist insofern bemerkenswert, als die Oberbürgermeisterin darin ein Recht reklamiert, dass ihr nach der NRW Gemeindeordnung eigentlich gar nicht zusteht. Die ihr unterstellte Verwaltung muss ein Verfahren zur Verfügung stellen mit dem Bewerber gefunden werden, wenn, wie in diesem Fall, der Rat ihr dies überträgt. Die Auswahl trifft alleine der Rat der Stadt Köln, in dem die Oberbürgermeisterin dann eine Stimme hat.

In einer noch am gleichen Abend stattfindenden Pressekonferenz erklärt die SPD-Fraktion, dass es eigentlich am heutigen Samstag, 9. Februar, drei Bewerbungsgespräche mit der Oberbürgermeisterin geben solle und es unverständlich sei, warum die Oberbürgermeisterin das bislang geordnete Verfahren aufgebe. Einen Tag später stellte sich die CDU, aber auch der „Express“ und der „Kölner Stadtanzeiger“ in ihren Kommentaren an die Seite der Oberbürgermeisterin und sprachen ihr das Recht zu „Herrin des Verfahrens zu sein“.

Keine Vorstellungsgespräche am Samstag mit SPD

Eigentlich sollten heute am Samstag, 9. Februar, Vorstellungsgespräche zwischen den formal geeigneten Bewerbern/innen der Oberbürgermeisterin und Mitgliedern der SPD-Fraktion stattfinden. Nach Informationen die der Redaktion vorliegen, fanden diese wenn, dann nur ohne die SPD statt. Anschließend sollte der/die dort gefundene Kandidatin sich in der kommenden Woche in allen Fraktionen vorstellen, damit sich, wie es die Gemeindeordnung NRW vorsieht, jedes Ratsmitglied vor der Wahl ein persönliches Bild machen kann. Denn bei der Wahl von Beigeordneten unterliegt das einzelne Ratsmitglied nicht dem Fraktionszwang.

Verletzt Reker den Auftrag des Rates?

Die Verwaltung der Stadt Köln, und damit Oberbürgermeisterin Henriette Reker, ist vom Rat beauftragt, geeignete Kandidaten für eine Wahl im Stadtrat zu finden. Dem ist sie bislang nachgekommen, denn es gibt sieben Bewerber und eine Auswahl von drei formal geeigneten Bewerbern. Die sollen, ohne dass es dazu ein Votum des Rates gibt, jetzt dem Rat anscheinend nicht vorgestellt werden. Stattdessen beschloss die Oberbürgermeisterin eigenmächtig, keine Vorstellungsgespräche mit der vorschlagsberechtigten SPD zu führen sondern dem Rat vorzuschlagen, ein neues Verfahren aufzusetzen. Für eine Beendigung des Verfahrens benötigt die Oberbürgermeisterin aber eigentlich das Votum des Rates und hätte diesen dafür einberufen und entscheiden lassen müssen. So lange kein anderes Votum des Rates vorliegt, hat die Verwaltung eigentlich den Auftrag, das Verfahren im Sinne des Ratsbeschlusses vom 27. September 2018 zu Ende zu führen. Sonst nimmt sie dem Rat die Möglichkeit einer Entscheidung. Hinter die Oberbürgermeisterin gestellt hat sich bislang per offizieller Mitteilung nur die CDU, die ein neues Verfahren fordert. Im „Kölner Stadtanzeiger“ wird der Fraktionsgeschäftsführer der Kölner Grünen Lino Hammer zitiert: „Wenn der Anschein erweckt wird, dass das Verfahren nicht sauber läuft, müssen wir es geradeziehen“ und meint im Kontext die Beendigung des Verfahrens, wie es die Oberbürgermeisterin vorschlägt. Der Rat als alleiniges Entscheidungsgremium bei der Neubesetzung hat bislang keine Beendigung des aktuellen Verfahrens entschieden.

Warum schlägt Reker nicht alle drei Kandidaten dem Rat zur Wahl vor?

Reker könnte dem Rat am kommenden Donnerstag die drei formal geeigneten Kandidaten vorschlagen, damit alle Ratsmitglieder sich dann nach dem Prinzip der Bestenauslese für eine oder einen neuen Schuldezernenten/in entscheiden könnten. Report-K fragte bei der Bezirksregierung Köln, die die Aufsicht über die Stadt Köln führt, nach, ob auch eine Wahl zwischen mehreren Bewerbern möglich ist. Dies bejahte die Bezirksregierung eindeutig. Warum zieht die Oberbürgermeisterin nicht diese Option? Es wäre eine Alternative und womöglich auch rechtlich die Sicherste. Denn stimmt die Aussage, dass die Personalberatung der Oberbürgermeisterin, drei formal geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten fand, dann könnten die, wenn sie jetzt nicht einmal dem Rat, der sie alleine auswählen und wählen darf, vorgestellt werden, weil die Oberbürgermeisterin, die dazu nach Gemeindeordnung nicht befugt ist, sie nicht vorschlägt, in eine Position kommen, in der sie auch wiederum Einwände gegen das Verfahren erheben könnten. Mit einer Abstimmung über alle drei Kandidaten, die formal geeignet sind, wären die von der Oberbürgermeisterin wegen der Indiskretion befürchteten Einwendungen möglicherweise haltlos. Denn bislang hat die Oberbürgermeisterin die Wahl zwar auf die Tagesordnung genommen, aber keine Namen eingetragen. Auch das, so die Bezirksregierung, sei möglich. Zudem wäre eine Abstimmung im Rat über drei Kandidaten demokratisch legitimiert und über jeden Zweifel erhaben.

SPD-Fraktion fordert Reker auf am Donnerstag den Rat entscheiden zu lassen

Christian Joisten, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion erklärte am heutigen Samstag: „Dieser Kulturbruch, mit dem sich die Oberbürgermeisterin zum Schaden Kölns über Rechte des Rates hinwegsetzt, ist ein neuer Tiefpunkt im Management wichtiger Personalentscheidungen in unserer Stadt. Das werden wir nicht akzeptieren. Wir erwarten von der Oberbürgermeisterin weiterhin, dass sie alle notwendigen Schritte unternimmt, damit das bislang ordnungsgemäße Verfahren zu Ende geführt wird und der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag wählen kann. Die anderen demokratischen Fraktionen des Rates fordert die SPD-Fraktion auf, mit ihr Verantwortung für diese Stadt zu übernehmen und unverzüglich in Gespräche zu treten, um eine gemeinsame verbindliche Festlegung zum weiteren Verfahren zu treffen.

Autor: Andi Goral
Foto: Henriette Reker bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)