Köln | Stadtdirektor Stephan Keller und der Chef des Kölner Ordnungsamtes Engelbert Rummel stellten ihre Pläne für eine Neuorganisation des städtischen Ordnungsdienstes vor und sprechen von einem „Zielbild 2020“. Neben einer Aufstockung des Personals auf 303,5 Planstellen bis 2020, eine verbesserte Ausbildung, ein neuer Zuschnitt auf bezirklicher Ebene, sollen die Mitarbeiter in Zukunft mit Teleskop-Schlagstock und einem effizienteren – aber auch gefährlicherem – Pfefferspray ausgestattet werden. Die Kölner Grünen fordern eine Beteiligung der Ratsgremien über die Neuorganisation und Ausstattung des städtischen Ordnungsdienstes. Mit einem Kommentar von Andi Goral.

So soll sich die Personalstärke des städtischen Ordnungsdienstes verändern

Für 2017 sind für den städtischen Ordnungsdienst 176,5 Mitarbeiter eingeplant. Wichtig zu verstehen ist, dass hier nicht die Kräfte des Verkehrsdienstes eingerechnet sind, sondern nur die des Ordnungsdienstes. 54 Planstellen zusätzlich gibt es in den Bezirken, von denen aber nur die Hälfte – also 27 – besetzt sind. Damit hat der städtische Ordnungsdienst aktuell 203,5 Planstellen.

2018 sollen 36, 2019 und 2020 je 32 neue Stellen hinzukommen, so dass im Jahr 2020 insgesamt 303,5 Planstellen zur Verfügung stehen. Jede Stelle wird kaufmännisch mit 50.000 Euro berechnet. Die Stadt wird also im Ordnungsdienst in den nächsten drei Jahren rund 5,5 Millionen Euro mehr einsetzen.

Veränderung in den Bezirken

Ein Kritikpunkt war in den letzten Jahren, dass der städtische Ordnungsdienst die Bezirke zu Gunsten der Innenstadt und des Domumfeldes vernachlässige. Von den 54 Planstellen auf Bezirksebene sind derzeit nur 27 besetzt. Die 27 unbesetzten Planstellen werden dem neu zu formierenden Bürgeramt zugeschlagen. Ordnungsamtschef Rummel sagt, die besetzten 27 Stellen kümmerten sich lediglich vier Prozent ihrer Dienstzeit um Aufgaben des Ordnungsdienstes. Den Rest der Zeit verbringen sie mit anderen Tätigkeiten. Dies soll nun geändert werden. Im Zweischichtbetrieb wird den neun Kölner Bezirken je ein Zweierteam zugeordnet, die sich ausschließlich um Belange des Ordnungsdienstes kümmern sollen und von allen anderen Tätigkeiten entlastet werden. Die Einheit wird zentral geführt, so dass auch in Urlaubs- oder Vertretungszeiten die 36 Kräfte des Ordnungsdienstes den Bezirksämtern zur Verfügung stehen.

Personalgewinnung und Ausbildung des städtischen Ordnungsdienstes

Stadtdirektor Keller und Ordnungsamtschef Rummel zeigen sich zuversichtlich, dass sie die neu zu besetzenden 100 Stellen bis 2020 auch erfolgreich mit Personal bestücken können. Die Suche gestalte sich schwierig, da hierfür Menschen mit besonderen persönlichen Stärken gefunden werden müssten. Zudem sei die Fluktuation hoch. Zum einen zu anderen städtischen Ämtern, aber auch in die Umlandgemeinden, die das Kölner Personal mit einem ruhigen Dienst und festen Arbeitszeiten lockten. Von rund 2000 Bewerbern hätten 900 den ersten Eignungstest bestanden. Am Ende so Rummel blieben maximal 50 Bewerber übrig, die eingestellt werden können.

Teleskop-Schlagstock und schärferes Pfefferspray

Rummel und Keller kündigen an, die Kräfte des Ordnungsamtes mit einem Teleskop-Schlagstock und einer schärferen Variante von Pfefferspray ausstatten. Dies soll geschehen, um die eigenen Kräfte besser vor Angriffen Dritter zu beschützen. Die Notwendigkeit dazu ergebe sich aus der gestiegenen Aggressivität der Bürger gegenüber den städtischen Mitarbeitern. In der Ratssitzung im Juli gab die Stadtverwaltung auf eine Anfrage von „Pro Köln“ (AN/0998/2017 ) die Zahl angezeigter Straftaten, wenn städtische Mitarbeiter bedroht wurden. Das Amt für Amtes für Personal, Organisation und Innovation erstattete 2015 insgesamt 32 Strafanzeigen. Allerdings keine im Bereich des Ordnungsamtes. 2016 waren es gleich viele Strafanzeigen dieses Amtes mit 7 Strafanzeigen im Bereich des Amtes für öffentliche Ordnung. Dieses Amt hat für die Jahre zuvor keine Statistik geführt. Das Amt für öffentliche Ordnung selbst stellte nach eigenen Angaben ebenfalls Strafanzeigen, allerdings betreffen diese sowohl den Ordnungs- wie Verkehrsdienst. (siehe Grafik) Hier ist ein Anstieg in den letzten fünf Jahren zu erkennen. Leider liegt keine Statistik darüber vor, in wie vielen Fällen aus den Strafanzeigen Verfahren und später Verurteilungen wurden.

Schärferes Pfefferspray soll eingesetzt werden

Pfeffersprays werden in verschiedene Klassifizierungen eingestuft. Bislang trugen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes Pfefferspray der Klassifikation RSG 3 mit sich. Damit will sich die Führung aber jetzt nicht mehr zufrieden geben, sondern aufrüsten. Das Reizstoffsprühgerät RSG 8 soll zum Einsatz kommen. In diesen Geräten kommt der Reizstoff Oleoresin Capsicum, ein Chilli-Extrakt zum Einsatz. Das Gerät ist mit dem Warnhinweis nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung) versehen. Zudem soll der städtische Ordnungsdienst mit dem Jet Protector „JPX“ orange ausgestattet werden. Die Produktbeschreibung stellt fest, dass die Reizstoffladung zielsicher durch einen pyrotechnischen Treibsatz mit einer Strahlgeschwindigkeit von 430 km/h abgeschossen werden kann. Der Einsatzradius sei 1,5 bis 7 Meter. Die hohe Geschwindigkeit soll eine zusätzliche Schockwirkung erzielen. Mit dieser Ausstattung wird der städtische Ordnungsdienst, der zuvor ausgebildet wird, im Bereich Pfefferspray in Zukunft auf Polizeiniveau agieren.

Ist Pfefferspray gefährlich?

Am 30. September 2010 kam es in Stuttgart im Rahmen eines Polizeieinsatzes Stuttgart 21 zu einem massiven Pfefferspray-Einsatz. Björn Schering, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro der Linken Bundestagsabgeordneten Marion Binder erarbeitete im Anschluss an den Polizeieinsatz ein Gutachten mit dem Titel „Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte – Gesundheitliche Auswirkungen und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit“. (Das Gutachten findet sich hier: http://www.karin-binder.de/fileadmin/mdb-seiten/mdb-binder/2010-pdf-dok/Gutachten_-_Einsatz_von_Pfefferspray.pdf) In seinem Fazit führt Binder aus, dass der Einsatz von Pfefferspray in den Vorschriften des Bundes und der Länder nur unkonkret beschrieben werde. Vor allem kritisiert er, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Einsätzen mit Pfefferspray nicht Gegenstand der Regelungen seien, die Verwendung ohne medizinische Beurteilung der Wirkstoffe erfolge. Auch seien Vorsorgemaßnahmen nicht vorgesehen, obwohl die Fachliteratur gesundheitsbedrohliche Folgen beschreibe und sogar Todesfälle belegt seien. Gerade bei Großeinsatzlagen sei es fast unmöglich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, so sein Fazit.

Wer legt die Kölner Regeln beim Einsatz von Pfefferspray fest?

Die Kölner Verantwortlichen nehmen den Einsatz von Reizstoffsprühgeräten dagegen anscheinend auf die leichte Schulter. Zwar will man das Personal einweisen und einmal im Jahr auf eine Auffrischungsschulung schicken und den Einsatz dokumentieren und nach anderthalb Jahren evaluieren, aber eine genaue Festlegung wie die Geräte eingesetzt werden dürfen, wer den Einsatz vor allem bei Großeinsatzlagen koordiniert oder freigibt, gibt es nicht. Binder stellt in seinem Gutachten fest, dass beim Einsatz hochwirksamer Pfeffersprays auch entsprechende rettungsdienstliche oder ärztliche Versorgung vorgesehen werden muss, um gesundheitlichen Schäden, übrigens nicht nur beim mutmaßlichen Täter, sondern auch den Einsatzkräften selbst vorzubeugen. Vor allem Stadtdirektor Keller muss sich fragen lassen, ob alleine die Anzahl gestiegener Strafanzeigen aus dem Amt ausreicht, eine solche Aufrüstung – die für Kölnerinnen und Kölner zur Gefahr für ihre Gesundheit werden könnte – ohne weitere vorherige Prüfung, etwa eine wissenschaftliche Evaluation, und klare Festlegung des Einsatzzieles gerechtfertigt ist.

Grüne kritisieren Vorlage der Verwaltung

Manfred Richter, Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen erklärt schriftlich:„Bei uns GRÜNE stößt die undurchsichtige und unkoordinierte Einbringung dieses Maßnahmenkatalogs als Mitteilung in die Rats- und Bezirksgremien auf großes Unverständnis. Eine solch grundlegende Umstrukturierung des städtischen Ordnungsdienstes bedarf der gründlichen Beratung und letztlich einer Entscheidung durch die Ratsgremien. Eine Mitteilung dazu ist völlig unzureichend. Organisationsveränderungen des Ordnungsdienstes, des Personalumfangs und der Ausstattung, z. B. mit Reizgas-Hochleistungssprühgerät und Teleskopstöcken, sind nicht per Mitteilung einzuführen.Wir GRÜNE erwarten eine verantwortungsvolle, transparente Darlegung und Diskussion sowie die Prüfung von Alternativen.“

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Kommentar: Ein Zielbild vermitteln Keller und Rummel nicht

Die Vorlage von Stadtdirektor Keller heißt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“. Die 43-seitige Vorlage kreist ausschließlich um die Organisation des städtischen Ordnungsdienstes bis hin zur Anschaffung von E-Bikes und Kraftfahrzeugen. Einen inhaltlichen Impuls, der die interne Führung, Qualitätssicherung und ein engagiertes und selbstbewusstes Selbstbild des städtischen Ordnungsdienstes vermittelt, sucht man vergebens. Also ein Zielbild – so wie die Vorlage heißt, dass die Mitarbeiter und ihre Rolle in der städtischen Gesellschaft stärkt und ihnen den Respekt verschafft, den sie sich tagtäglich hart verdienen. Kommentierend muss man in Frage stellen, ob Keller und Rummel wirklich glauben diesen Respekt nur mit Law and Ordner, also mit Pfefferspray und Schlagstock ersprühen oder erprügeln zu können. Insofern ist die Forderung nach einem Dialog der Kölner Grünen mehr als berechtigt, der aber nicht an den Türen der Ratsgremien enden sollte, sondern von der Stadtgesellschaft geführt werden muss. Diesen Dialog in die Stadtgesellschaft zu tragen, hätte auch ein Agendapunkt eines Zielbildes sein können und könnte bei der Gewinnung von geeignetem Personal helfen.

Es kommentierte Andi Goral, Chefredakteur von report-K

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Autor: Andi Goral
Foto: Stadtdirektor Stephan Keller, der Leiter des Kölner Ordnungsamtes Engelbert Rummel und der Leiter des Kölner Ordnungsdienstes Thomas Frenzke