Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker will in einer Vorlage zur kommenden Ratssitzung die so genannten Wertgrenzen nach oben anpassen. Damit sollen Verwaltungsvorgänge und Entscheidungswege beschleunigt werden.

Köln | Wie das städtische Presseamt am heutigen Mittwoch erläuterte, schlägt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage vor, dass zum Beispiel Bauinvestitionen der Stadt erst ab einer Wertgrenze von 300.000 statt wie bisher bei 150.000 Euro dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Obergrenze, ab der der Stadtrat entscheiden muss, soll ebenfalls von einer auf 1,5 Millionen Euro erhöht werden. Diese Änderungen betreffen verschiedene Fachausschüsse des Stadtrates für Gesundheit, Finanzen, Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Schule und Weiterbildung, Liegenschaften, Soziales und Senioren, Sport sowie Umwelt und Grün.

Oberbürgermeisterin Reker ließ heute in einer Presseerklärung mitteilen, dass sie die Wertgrenzen in der Zuständigkeitsordnung für Baumaßnahmen so anzupassen wolle, „dass für bisher unterschiedlich behandelte investive und bauunterhaltende Maßnahmen nun eine einheitliche höhere Wertgrenze gilt. Politisch nicht beeinflussbare Entscheidungen wie zum Beispiel Vergabebeschlüsse sollen zukünftig laufendes Geschäft der Verwaltung werden. Die Stadt versichert, dass sie nach „engen, rechtlichen Vorgaben“ erfüllt werden. Das Rückholrecht des Rates bleibt davon unberührt, heißt es in Anlage 1 der entsprechenden Beschlussvorlage.

„Nachdem wir im letzten Jahr schon den Entscheidungsspielraum für Baumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung erhöht haben, sollten wir auch zu einer Konzentration der Ausschüsse und des Rates auf die bedeutenderen Vorlagen kommen. Davon profitieren die Ratsgremien, und insbesondere dient es der Beschleunigung gerade auch der Bauverfahren“, warb Reker um Unterstützung. Man setze damit einen grundsätzlichen Vorschlag des Stadtrats aus dem Jahr 2012 um. Der war bisher nur zum Teil umgesetzt worden, so das abschließende Argument.

Autor: Andi Goral
Foto: Die Wertgrenzen in der Zuständigkeitsordnung des Stadtrates sollen deutlich angehoben werden. Die Stadtspitze verspricht sich davon eine Beschleunigung der Verfahren.