Auf der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses stehen trotz bevorstehender Sommerpause nur vergleichsweise wenige Vorlagen zur Abstimmung. Die haben es jedoch in sich.

So finden sich unter Tagesordnungspunkt 4.1. gleich zwei Beschlussvorlagen der Verwaltung zu wichtigen Leitprojekten des Masterplans linksrheinische Innenstadt. Neben dem ersten Durchgang zur integrierten Planung für die Parkstadt Süd, in der noch einmal die zurückliegenden Planungskonzepte und deren Dokumentationen zur Grundlage des weiteren Planungsverfahrens gemacht werden, steht auch die Vorlage 1512/2018 zur Entscheidung an. Hier geht es um den Integrierten Plan zur Umwandlung des Deutzer Hafens in ein gemischt genutztes Stadtquartier am rechten Rheinufer.

Der heutigen Beschlussvorlage gingen langjährige Diskussion voraus. Schon Anfang 2009 hatte der Kölner Stadtrat auf Empfehlung des Planungsbüros Albert Speer & Partner in seinem Beschluss zum Masterplan eine „städtebauliche Entwicklung“ für den Deutzer Hafen angeregt. Aber erst im Juni 2015 gab es dazu einen Grundsatzbeschluss. Nach Durchführung eines Kooperativen Verfahrens, bei dem sich das Planungsteam COBE / Ramboll Studio Dreiseitl / Transsolar / knp bauphysik durchsetzen konnte, entschied der Stadtrat im Mai dieses Jahres eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165, Abs. 4 BauGB als Satzung für den Deutzer Hafen. Mit der nun vorliegenden Beschlussvorlage sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Realisierung geschaffen werden.

Wohnbau im Kölner Süden kommt in die Gänge

In weiteren Tagesordnungspunkten geht es um zwei allgemeine Vorlagen (Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk und Neugestaltung Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme „Via Culturalis“), die in der Sitzung zu einem abschließenden Beschluss kommen sollen. Mit gleich zwei Änderungsanträgen steht zudem die weitere Umsetzung weiterer Wohnbauprojekte im linksrheinischen Kölner Süden auf der Agenda.

Hier hatte die aktuelle Koalition aus CDU und Grünen vor Monatsfrist so genannte Konzeptausschreibungen zur Grundlage des weiteren Verfahrens gemacht. Nun sollen gleich zwei Baufelder mit einer Grundstücksgröße von knapp 28.000 Quadratmetern an Bauträger verkauft werden. Das Baufeld 8 (Sonnentauweg) ist mit 9.304 Quadratmetern für 32 Doppelhaushälften oder 16 freistehende Einfamilienhäuser und einem Mindestkaufpreis von knapp zehn Millionen Euro das kleinere. Das Baufeld 9 (Waldmeisterweg) ist mit 18.525 Quadratmetern Fläche für 60 Doppelhaushälften und einem Mindestkaufpreis von knapp 20 Millionen Euro doppelt so groß.

Neu an Konzeptausschreibungen ist ein Abrücken vom Grundsatz des Höchstbietenden hin zum überzeugendsten Baukonzept. Mit solchen Ausschreibungen beim Verkauf städtischer Wohnbaugrundstücke erhofft sich die Stadt mehr Individualität im Wohnungsbau und die Umsetzung ganzheitlicher Ansätze im Wohnungsbau. So soll insbesondere auf dem Baufeld 8 die Nachhaltigkeit besonders im Fokus stehen, während auf dem größeren Baufeld 9 Einfamilienhäuser zur Miete besonders honoriert werden sollen. Die Baufelder befinden sich im so genannten „Sürther Feld“, das zudem Bestandteil des Klimaschutzprojektes „Smart City Cologne“ ist.

In drei Anträgen der Parteien geht es um das Städtebauförderungsprogramm „Integration im Quartier NRW 2018“ (Antragsteller SPD), die „Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen“ (Antragsteller Die Linke) und die „Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof“ in Neuehrenfeld (Antragsteller: CDU/Grüne).

Autor: ag