Köln | Die Stadt Köln hat ein Presseamt. Dieses leitet Alexander Vogel und er ist Pressesprecher von Kölns Oberbürgermeisterin. Am Dienstag, 30. Juni meldete Vogel auf seinem als „Privat hier“ gekennzeichneten Twitter Account um 12:26 Uhr, dass sich eine Person beim Gesundheitsamt meldete, weil bei ihr die Corona-Warn-App angeschlagen habe. Die offizielle Pressemitteilung folgte dann erst um 16:33 Uhr. Im Netz wird Vogel dafür gefeiert und sogar von Jan Böhmermann retweetet. Aber ist das rechtens?

Der Vorgang

Die Twitter-Meldung vom Amtsleiter des städtischen Presseamtes Alexander Vogel auf seinem „Privat hier“-Account am Dienstag 30. Juni um 12:26 Uhr:

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„Alexander Vogel
@vogelalex
·
30. Juni
Gestern hat sich zum ersten Mal eine Person beim Gesundheitsamt @Koeln gemeldet, die über die
@coronawarnapp erfahren hatte, dass Kontakt zu einem Infizierten bestand. Person wurde noch gestern im Infektionsschutzzentrum getestet. App sollte jeder nutzen! #Corona @RegSprecher“

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Die städtische Presseinformation:

Stadt Köln Presse-Information: Corona-Virus: 45 Erkrankte in Köln
Von: Stadt.Koeln.Presseamt@stadt-koeln.de
Datum: Di 16:33

„Gesundheitsamt erhält erste Meldung über Corona-Warn-App
Am gestrigen Montag, 29. Juni 2020, meldete sich beim Gesundheitsamt erstmals eine Person, die über die Corona-Warn-App erfahren hatte, dass sie Kontakt zu einem Infizierten hatte. Die Kontaktperson wurde im Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt getestet.“

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Das Problem

Dem städtischen Amtsleiter des Presseamtes, Alexander Vogel, wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes, stehen durch ihre Funktionen exklusive amtliche Informationen zur Verfügung, noch bevor diese an die Öffentlichkeit gelangen. Es ist ihre Aufgabe amtliche Bekanntmachungen der Stadt Köln an die Presse herauszugeben und zu veröffentlichen. Maßgeblich ist hierfür das Landespressegesetz NRW, das eindeutig und unmissverständlich regelt, wie dies zu erfolgen hat, unter anderem, dass alle Verleger amtliche Bekanntmachungen zeitgleich erhalten.

Alexander Vogel ist auf seinem Twitter-Account, den er als „Privat hier“ kennzeichnet, ein privater Microblogger, der amtliche Informationen dort verbreitet noch bevor er diese als Leiter des städtischen Presseamtes – zuständig für amtliche Informationsweitergabe an Medien – an diese weitergibt. Er agiert hier nicht in amtlicher Funktion, so ist das „Privat hier“ zu verstehen, nutzt aber seinen Informationsvorteil und wirbt gleichzeitig mit seinen amtlichen Funktionen. Da er die Mechanismen und Sprache des Microblogging-Dienstes kennt, setzt er öffentlich den Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert, der auf Twitter das Kürzel @RegSprecher nutzt, sozusagen CC. Das garantiert höchste Aufmerksamkeit.

Lob und Retweets folgen schnell

Jan Böhmernann retweetete die exklusive Information des privaten Accounts von Alexander Vogel. Ein Twitter-User M.F. stellt die Frage, die Alexander Vogel retweetet, ob sich der Aufwand für Twitter auch in der politischen Kommunikation von Kommunen lohne. Und beantwortet dies: „Schönes #BestPractice von @vogelalex, Sprecher der Stadt @koeln. Sein Tweet zur #CoronaApp hat bis heute 334.000 Impressions erzielt. Selbstverständlich eine Ausnahme.“ Also vier Tage nach Absetzen des Tweets durch Alexander Vogel, auf seinem „Privat hier“-Account. Wie kann dieser „Privat hier“-Account aber für die politische Kommunikation der Kommune genutzt werden, oder ist Alexander Vogel doch gar nicht „Privat hier“, fragt sich die/der verdutzte Leserin oder Leser? Der Kommentator M.F. schien ja auch zwischen Stadt und „Privat hier“ durcheinander gekommen zu sein. Und warum nutzt der Leiter des städtischen Presseamtes für amtliche Informationen dann eigentlich nicht den städtischen Twitter-Account? Und wer kontrolliert eigentlich?

Autor: Andi Goral
Foto: Screenshot des Twitter-Tweets des städtischen Pressesprechers auf seinem privaten Twitter-Account