Köln | Die Stadt klagt gegen zwei Eilentscheide des Kölner Verwaltungsgerichts in Sachen U3-Betreuung.

Die Stadt ist der Auffassung, dass auch ein längerer Anfahrtsweg in einer Großstadt als fünf Kilometer, wegen des größeren Angebots durch den öffentlichen Nahverkehr akzeptabel sei, vor allem wenn dieser weniger als 30 Minuten in Anspruch nehme. Zudem sei die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege als gleichrangige Angebote zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ein- und zweijährige Kinder durch die Bundesgesetzgeber festgelegt

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stehe insofern unter dem Vorbehalt freier Plätze. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag NRW gehe die Stadt Köln auch weiterhin davon aus, dass die beiden Betreuungsangebote gleichwertig nebeneinander stünden.

Autor: ag