Köln | Die neuen Beförderungsbedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs in NRW, die zum 01.01.2013 in Kraft treten sollen, stoßen zunehmend auf Kritik. Unter anderem soll die Mitnahme von Tandems im ÖPNV verboten werden. Dies beträfe vor allem Menschen mit körperlicher Behinderung, für die Tandems wichtiger Bestandteil einer aktiven Freizeitgestaltung sind.

Ab dem 1. Januar 2013 sollen im Nahverkehr in NRW nur noch „einsitzige und muskelbetriebene“ Fahrräder mitgenommen werden dürfen. Ziel der neuen Bestimmungen ist es, die angespannte Platzsituation im Nahverkehr zu entschärfen und Konflikte unter den Fahrgästen zu reduzieren. Der Entwurf befindet sich derzeit im Zustimmungsverfahren. In diesen Prozess sind ausschließlich Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften eingebunden, Behindertenverbände oder der ADFC bleiben außen vor.

Durch die neuen Beförderungsbedingungen würden neben den immer beliebteren Elektrofahrrädern auch Tandems von der Mitnahme ausgeschlossen. Gerade auf Tandems greifen jedoch viele Menschen mit körperlicher Behinderung zurück, um mithilfe einer Begleitperson aktiv am Leben teilzuhaben.

Kurt Batz aus Köln, der regelmäßig eine blinde, ältere Dame auf dem Tandem durch Köln begleitet und entferntere Ziele mit dem ÖPNV erreicht, sieht in den neuen Bestimmungen einen inakzeptablen Willkürakt: „Ich habe noch nie beim Transport mit Tandems mit der Bahn Probleme erlebt. Warum müssen Menschen insbesondere mit Behinderung in ihrem Reiseverhalten sich den Bedürfnissen der Bahn anpassen. Die behaupteten Platzprobleme kann ich nicht nachvollziehen.“

Experten zufolge verstoßen die geplanten Änderungen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Das es auch anders geht, zeigen Beispiele aus Bayern oder Norddeutschland, wo die Mitnahme von Tandems erlaubt ist und kein Problem darstellt.

Autor: Christian Bauer