Köln | Der Kölner Stadtrat wird sich in dieser Woche mit dem Thema verkaufsoffene Sonntage beschäftigen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 beurteilt nun auch die Kölner Stadtverwaltung die Anträge der Interessengemeinschaften deutlich sensibler.

Die Kölner Stadtverordneten müssen sich im Zuge dieser Entscheidung mit einem ganzen Wust voller Papiere, Stellungnahmen, Anlassbegründungen und Erläuterungen auseinandersetzen. 25 Anträge für verkaufsoffene Sonntage gingen für das Jahr 2018 ein, etwas weniger als die lange Jahre praktizierten drei Sonntagsöffnungen pro Stadtbezirk. Im Gegensatz zu früheren Genehmigungsrunden lehnte die Stadtverwaltung aber bereits mit Einbringung der Beschlussvorlage die Mehrzahl der eingereichten Anträge ab. Lediglich zehn der 25 Anträge wurden von der Verwaltung tatsächlich als ausreichend begründet angesehen. Einigen geht das nicht weit genug.

So stehen auch bei dieser Entscheidung die beiden Kölner Kirchenverbände (Evangelischer und Katholischer) zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf der einen und IHK und Handelsverband auf der anderen Seite. Während die Kritiker der Sonntagsöffnungen diese grundsätzlich ablehnen, befürworten die Vertreter von Handel und Wirtschaft die Notwendigkeit solcher Sonntagsöffnungen, gerade für den stationäre und häufig kleinteiligen Einzelhandel als geradezu überlebenswichtig an. Ein Kompromiss scheint in immer weitere Ferne zu rücken. Längst ist die „Konsensrunde“ Schauplatz verbissener Auseinandersetzungen geworden.

Pro und Contra: Interessengemeinschaften und Gewerkschaften greifen sich an

Auch für die Interessengemeinschaften selbst ist die Frage nach zusätzlichen Verkaufstagen eine existenzielle. Das geht aus einem offenen Brief hervor, den die zehn Interessengemeinschaften lokaler Stadtteilzentren im Vorfeld der bevorstehenden Ratssitzung veröffentlichten. Ihre Kritik richteten sie vor allem in Richtung Gewerkschaft Verdi. Zwar unterliege der Einzelhandel schwierigen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der zunehmenden Konkurrenz aus dem Internet und Online-Handel und dem dadurch bedingten Preis- und Margendruck. Sonntagsöffnungen, so das Argument der Einzelhändler, böten den Geschäftsbetreibern die Chance, „sich gegenüber dem Online-Handel mit seinem Service und Angebot zu differenzieren“, hieß es dort.

„Die Not und Zukunftsangst der mittelständischen Einzelhändler ist groß und für uns ist es unbegreiflich, warum Verdi tradierte Veedelsfeste wie unter anderem in Sülz, Porz, Kalk und Sürth angreift und damit lokale Einzelhandelsstrukturen schwächen möchte. Zum Teil handelt es sich um Feste, die seit über 20 Jahre existieren und in der lokalen Gesellschaft fest verankert sind. Es ist die Frage zu stellen, wen eigentlich die Blockadepolitik von Verdi trifft“, so die Interessengemeinschaften in ihrem Offenen Brief. „Warum Verdi gerade gegen den inhabergeführten Einzelhandel mit seinem Verhalten vorgeht, ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass Köln zum Spielball von partikularen Interessen wird und unsere Veedel mit dem lokalen Einzelhandel geschwächt werden“, monieren die Betroffenen weiter.

Konkret hatte der Bezirksgeschäftsführer von Verdi Köln, Daniel Kolle, in seiner Stellungnahme fünf der zehn zur Genehmigung anstehenden Sonntagsöffnungen deren Nachvollziehbarkeit und damit deren Genehmigungsfähigkeit in Abrede gestellt. Neben der Sonntagsöffnung in der Kölner Innenstadt am dritten Advent dieses Jahres (16. Dezember) sieht Verdi auch den „Porzer Autofrühling“ am 22. Juni, das Straßenfest in Kalk am 24. Juni, das Marktplatzfest mit Garagenflohmarkt in Sürth am 10. Juni sowie das Carré Fest in Sülz am 2. September als „rechtlich bedenklich“ an. Immerhin: Fünf Veranstaltungen „scheinen“ auch der Gewerkschaft „rechtskonform“.

Am Freitag konterte die Gewerkschaft den Vorwurf der Interessengemeinschaften in einer längeren Stellungnahme. „Der offene Brief zeigt, dass die Interessengemeinschaften immer noch nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht. Unsere Klagen richten sich auch nicht gegen den Handel oder Straßenfeste. Natürlich kann jedes Straßenfest stattfinden. Wir gehen nur konsequent gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vor, die im Umfeld dieser Feste stattfinden. Denn auch für den Rat und den Einzelhandel gilt: Sie müssen sich an Gesetze halten. Der arbeitsfreie Sonntag ist laut Verfassung geschützt“, entgegnete Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks Köln-Bonn-Leverkusen.

„Die Sonntagsöffnung zur Schicksalsfrage zu stilisieren, ist irrational. Wer glaubt, der Konkurrenz des Online-Handels mit Sonntagsöffnungen begegnen zu können, ist für die Zukunft schlecht gerüstet. Die Probleme der Branche liegen viel tiefer, zum Beispiel durch eine ständige Ausweitung der Verkaufsfläche, steigende Gewerbemieten, eigene Online-Vertriebswege und eine zunehmende Tarifflucht, die in Summe zu einer Kannibalisierung beitragen“, ergänzte Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn.

Gesetzgeber und Gerichte verlangen nachvollziehbare Belege

Bereits in mehreren Urteilen haben Gerichte die eher schwammig formulierten Vorgaben des Gesetzgebers konkretisiert. Insbesondere das bereits erwähnte Urteil des BVG vom November 2015 und zuletzt das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) vom 7. Dezember 2017 setzen den Kommunen bei ihrer Genehmigungspraxis enge Grenzen und strenge Vorgaben. Kern ist dabei die Frage, wie viele Besucher zur eigentlichen Veranstaltung erwartet werden und wie viele durch die zusätzlichen Verkaufsangebote angelockt werden.

„Für die prognostische Beurteilung der für die anlassgebende Veranstaltung einerseits und die Ladenöffnung andererseits jeweils erwarteten Besucherströme und deren vergleichende Gegenüberstellung kommt es nicht auf exakte Zahlen, sondern angesichts tatsächlich bestehender erheblicher Prognoseunsicherheiten lediglich auf ungefähre Größenordnungen an“, stellten die OVG-Richter in Münster klar. Tatsächlich hat inzwischen auch die Kölner Stadtverwaltung ihre vormals eher wohlwollende Genehmigungspraxis inzwischen restriktiv orientiert, wie auch die Industrie- und Handelskammer IHK in ihrer Stellungnahme betont.

Bereits in seinem Urteil vom November 2015 machten die Richter unter anderem deutlich, dass Veranstaltungen wie Feste oder Jahrmärkte für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen müssen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Das müsse in der Genehmigungspraxis durch Medienberichte und ähnliches belegt werden. Damit wendet sich das höchste Verwaltungsgericht gegen so genannte „Scheinanlässe“, die immer wieder großen Einzelhändlern die Ausweitung ihrer Verkaufszeiten ermöglichen sollten. Im Falle des damaligen BVG-Urteils war es ein kleines Frühlingsfest mit einer Torwand, das gleich mehreren großen Möbelhäusern als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag diente.

Kirchenverbände: unbarmherzig bis moderat

„Im Auftrag des Katholikenausschusses in der Stadt Köln lehne ich alle Anträge zu verkaufsoffenen Sonntagen ab. Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Köln keine sonntäglichen Ladenöffnungen braucht. Sechs Tage in der Woche, theoretisch rund um die Uhr, öffnen zu können, wie in NRW möglich, sind ausreichend“, erklärte Hannelore Bartscherer, langjährige Vorsitzende des Kölner Katholikenausschusses. Auch das Argument der zunehmenden Konkurrenz durch den Online-Handel will sie nicht gelten lassen.

Etwas diplomatischer gibt sich der Evangelische Kirchenverband in seiner Stellungnahme. „Aus Sicht der evangelischen Kirche sind Sonntagsöffnungen nicht nötig und für die Gesellschaft eher schädlich als förderlich – gerade auch unter Abwägung von wirtschaftlichen Argumenten. Wir fühlen uns nicht in der Rolle eines „Ko-Genehmigers“, können uns aber der von der Verwaltung vorgenommenen Bewertung („positive Begründungen“ und „negative Begründungen“) bis auf eine Ausnahme anschließen“, schrieb Stadtsuperintendent Rolf Domning in seiner Stellungnahme. In der Sache betrachtet der Evangelische Kirchenverband lediglich die Sonntagsöffnung am dritten Advent in der Innenstadt als nicht rechtskonform.

Handelsverband kritisiert rigorose Handhabung

Dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen sind die zehn zur Genehmigung vorgeschlagenen Veranstaltungen indes zu wenig. Ablehnende Kommentierungen der Stadtverwaltung wie die zur Kunstmeile in Rodenkirchen bezeichnete der Verband in seiner Stellungnahme als „interpretationsfähig“. Wie auch die IHK stellt sich der Handelsverband hinter die Interessengemeinschaften, die die verkaufsoffenen Sonntage beantragen. Neben der allgemein schwierigen Lage des stationären Einzelhandels bringt der Handelsverband noch ein anderes Argument ins Spiel.

„Verkaufsoffene Sonntag werden gerade in Köln immer wichtiger für das Überleben von Einzelhandelsunternehmen. Die Demonstrationen aus dem vergangenen und aktuellen Jahr legen überwiegend an Samstagen das öffentliche Leben Kölns lahm. Da sich der Samstag in den vergangenen Jahren als einer der umsatzstärksten Wochentage herauskristallisiert hat, treffen die Demonstranten hier einen empfindlichen Nerv der Kölner Wirtschaft“, betonte der Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW, Jörg Hamel, abschließend.

Autor: ag