Köln | Henriette Reker äußerte sich kritisch zum bevorstehenden AfD-Bundesparteitag im Kölner Maritim Hotel und ließ ein Statement über das städtische Presseamt verbreiten. Dies so das Verwaltungsgericht Köln sei unzulässig gewesen, da Reker als Oberbürgermeisterin und städtische Ämter zur politischen Neutralität verpflichtet seien, da sie von der Allgemeinheit finanziert werden und daher Statements dieser Art nicht über das Presseamt hätte verbreitet werden dürfen.

Autor: dts