Köln | aktualisiert | Wer 72 Stunden im Ausland verbracht hat und nach Nordrhein-Westfalen einreist, der muss für 14 Tage in Quarantäne. Das gilt in NRW seit Freitagnacht 0:00 Uhr.

Die Landesregierung hat dafür den sperrigen bürokratischen Namen: „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO)“. In NRW zeichnet dafür Gesundheitsminister Laumann verantwortlich, dessen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verordnung erließ. Die Bundesregierung beschloss zuvor diese weitere Einschränkung der Freizügigkeit.

Die neue Verordnung ist eine weitere Einschränkung, nachdem die Bundesregierung ihre Grenzen schloss. So durften Nicht-Deutsche nur noch bei triftigen Gründen einreisen. Jetzt gilt die neue Regel auch für Deutsche, die aus dem Ausland einreisen. Wer länger als 72 Stunden im Ausland war, muss sich in häusliche Quarantäne oder eine andere Unterkunft begeben und darf diese 14 Tage nicht verlassen. Zudem müssen sich diese Reisenden bei ihrem örtlichen Gesundheitsamt melden. Menschen können einen Test auf das Coronavirus machen. Fällt dieser negativ aus, sind sie ebenfalls von der Quarantänepflicht entbunden, wenn das Gesundheitsamt dem zustimmt.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Grenzpendler sind davon ausgenommen. Auch Menschen, die für 5 Tage berufsbedingt oder wegen einer Ausbildung ein- und ausreisen. Auch Personen die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren und Gütertransport tätig sind, werden von der Richtlinie nicht erfasst. Menschen die für den Staat oder im Gesundheitswesen tätig sind, sind ebenfalls ausgenommen, wie Personen, die einen triftigen Grund nennen können, wie etwa Beerdigungen, Pflege von Angehörigen oder Kinderbetreuung. Die Ausnahmen gelten ohne, dass eine Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen muss.

Autor: Von Redaktion