Köln/Düsseldorf | „Ein Netzwerk von (Rechts-)Extremisten innerhalb der Polizeibehörde Essen oder innerhalb der Polizei NRW exisitiert nicht“, stellt der Bericht des Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) fest, den das Innenministerium NRW heute vorab zitiert und als Sonderinspektion vom Ministerium beauftragt war.

Weiter heißt es in dem Bericht: „Es handelt sich bei den identifizierten Chatgruppen nicht um extremistische Chatgruppen, sondern um private Chatgruppen, die durch deviantes
Verhalten (abweichendes Verhalten) missbräuchlich genutzt wurden, unter anderem durch das Einstellen von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Inhalten.“

Diese Zitate stammen aus einem Sonderbericht, der dem Innenministerium NRW seit gestern vorliegt. Dieser soll jetzt geprüft werden. Danach sei eine Veröffentlichung der Zusammenfassung geplant, die den Mitgliedern des Landtags und der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

Die, die diese „privaten Chatgruppen“ betrieben oder unterstützten seien weit über das Posten rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher, rassistsicher und antisemitischer Inhalte hinausgegangen. Der Bericht sehe auch strafrechtliche Konsequenzen in verschiedenen Deliktfeldern, darunter Staatsschutzdelikte, Amtsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Eigentumsdelikte und andere. Der Bericht stellt fest. „Dieses Cluster erreichte eine bemerkenswerte Größenordnung“.

Autor: red
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