Düsseldorf | Ohne eine Versorgungsvollmacht oder die Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen für einen anderen treffen – dies sei eines der Rechtsirrtümer in Deutschland. Nordrhein Westfalen (NRW) wolle dies nun gemeinsam mit den anderen Bundesländern ändern und habe mit Zustimmung des Bundesrats ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches zukünftig ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehegatten vorsiehe.

Justizminister Thomas Kutschaty sagte: „Niemand kennt seinen Ehepartner besser als die eigene Ehefrau oder der eigene Ehegatte. Beide haben sich bei Eheschließung versprochen, jederzeit füreinander einzustehen. Braucht ein Ehegatte in der Not Hilfe, muss unser Recht anerkennen, dass Ehegatten füreinander handeln dürfen. Was dem Rechtsgefühl der Menschen entspricht, muss auch Rechtswirklichkeit werden.‎“

Ehegatten sollen zukünftig über Heilbehandlungen, operative Eingriffe oder das Unterlassen von bestimmten Behandlungsmaßnahmen auch dann entscheiden können, wenn der Betroffene keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen hat. Außerdem können Ehegatten dann Krankenhausverträge abschließen oder die finanziellen Fragen mit Kranken- und Pflegekassen regeln.

Der Gesetzesentwurf siehe ein gesetzliches Vertretungsrecht nur in Gesundheitsangelegenheiten vor und nur dann, wenn der Wille des Betroffenen dem nicht entgegenstehe. Er schließe eine Lücke im geltenden Recht und vermeidet für die Betroffenen und ihre Angehörigen die Kosten und den Aufwand für ein gerichtliches Betreuungsverfahren.

Autor: ib