Köln | Es geht weiter mit den Lockerungen zur Corona-Pandemie in NRW. Ab Montag sind zahlreiche weitere Lockerungen vorgesehen und eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung tritt in NRW in Kraft.

Neben Tierparks, Zoos, botanischen Gärten, Parks oder Landesgartenschau in Kamp-Lintfort gibt es ab Montag, 4. Mai, zahlreiche weitere Lockerungen. Voraussetzung ist, dass die Betreiber Hygienemaßnahmen einhalten und vorschreiben, sowie eine Nase-Mund-Bedeckung getragen wird. Und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen muss eingehalten werden.

Unter Hygieneauflagen können ab Montag in NRW wieder öffnen:

Friseure
medizinische und kosmetische Fußpflege
Volkshochschulen
Musikschulen
Öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen
Berufsaus-. -fort und -weiterbildungen sowie die dazu zählenden Prüfungen
Museen und Kunstausstellungen
Galerien

Diese neuen Regelungen gelten bis zum 10. Mai.

Ab Donnerstag, dem 7. Mai können Kommunen wieder die Spielplätze öffnen. Dann sollen auch die vierten Klassen der Grundschulen in NRW wieder ihren Unterricht aufnehmen.

Veranstaltungen und Versammlungen bleiben weiterhin verboten. Zulässig bleiben Versammlungen die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen sowie Versammlungen gesetzlich vorgesehener Gremien von Insitutionen oder Vereinen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August komplett untersagt.

Autor: Von Redaktion