Düsseldorf | Schon in den Koalitionsverhandlungen haben sich SPD und Grüne im vergangenen Jahr auf eine Reform der nordrhein-westfälischen Verfassung verständigt. Beide Fraktionen stellten nun am Dienstag einen Antrag zur Einsetzung einer fraktionsübergreifenden Verfassungskommission vor. Hier die Details:

Was wollen SPD und Grüne in der Verfassung ändern?

Zu den zentralen Vorhaben zählt die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen von derzeit 18 auf künftig 16 Jahre. Zudem sollen die Quoren für Volksbegehren reduziert werden. Bislang müssen acht Prozent der Stimmberechtigten für ein solches Begehren ihre Unterschrift abgeben. Die Eidesformel für Landtagsabgeordnete soll von „dem Wohle des deutschen Volkes“ auf „dem Wohle der Menschen“ geändert werden. Die Übergangsregeln bei einer vorzeitigen Auflösung des Landtages sollen präziser ausformuliert werden, um rechtliche Grauzonen auszuschließen.

Was ist mit der gesetzlichen Verankerung der Schuldenbremse?

Auch wenn die Schuldenbremse über den Weg des Bundes ab 2020 auch für NRW gilt, soll sie darüber hinaus in die Landesverfassung eingearbeitet werden. Die Regelung soll allerdings nicht auf Kosten der Kommunen gehen. Das bedeutet, dass die Einsparungen auch tatsächlich im Landeshaushalt erzielt werden und zulasten der Kommunen gehen. Die Verankerung der Schuldenbremse in die Verfassung ist für CDU und FDP eine zentrale Bedingung.

Was ist die Aufgabe der Verfassungskommission?

Sollte die Kommission vom Landtag eingerichtet werden, soll sie die Landesverfassung systematisch überprüfen. Dadurch sollen Ergänzungen oder Streichungsvorschläge ausgearbeitet werden. Auch Experten sollen zu Wort kommen. Zu den Themen „Schuldenbremse“ und „Weiterentwicklung der Demokratie“ sind jeweils eine öffentliche Anhörung geplant. Am Ende soll es auf Basis der Kommissionsvorschläge einen Gesetzentwurf geben.

Wer sitzt in dem Gremium?

Die Verfassungskommission soll sich aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Als größte Fraktion stellt die SPD mit fünf Mitgliedern die meisten Teilnehmer. Es folgen CDU (3), Grüne (2) und Piraten und FDP (jeweils 1). Jede Fraktion soll zudem einen Sachverständigen berufen, der dem Gremium als beratendes Mitglied angehört. Die Landesregierung kann ebenfalls beratend teilnehmen.

Können SPD und Grüne ihre Vorstellungen alleine durchsetzen?

Nein, für eine Verfassungsänderung ist das rot-grüne Lager auf Unterstützung der Opposition angewiesen. Formal ist im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Entweder gibt die CDU ihre Zustimmung, oder FDP und Piraten votieren dafür. Eine Kampfabstimmung will Rot-Grün allerdings verhindern und strebt deshalb einen Konsens aller Fraktionen an.

Was sagt die Opposition?

Grundsätzlich ist die Opposition zu Gesprächen über eine Verfassungsänderung bereit. Dass SPD und Grüne nun ohne Absprache einen Antragsentwurf für die Kommission vorgestellt haben, stößt bei CDU und FDP aber negativ auf. Das Parlament sei „überfallartig“ mit den Vorschlägen konfrontiert worden, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. „Wer an gemeinsamen Ergebnissen interessiert ist, würde anders agieren.“ Auch die CDU betonte, dass sie nicht schon vor Beginn der Arbeit die Ergebnisse festlegen wolle.

Autor: Christian Wolf, dapd