Düsseldorf | In Nordrhein-Westfalen wird fast jede zweite Duldung von abgelehnten Asylbewerbern ohne genauere Angabe von Gründen ausgesprochen.

Zum Stichtag 1. Januar 2019 seien von den Ausländerbehörden insgesamt 55.746 Duldungen und davon 25.455 aus „sonstigen Gründen“ ausgesprochen worden, teilte das NRW-Flüchtlingsministerium der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ mit. Es bestehe Handlungsbedarf bei der differenzierten Erfassung von Duldungsgründen im Ausländerzentralregister (AZR).

„Je differenzierter Duldungsgründe erfasst und gespeichert werde, desto besser ist ein mögliches Wegfallen zu prüfen“, so das Flüchtlingsministerium. NRW begrüße daher, dass sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt habe, die pauschale Angabe „sonstige Gründe“ zu konkretisieren. Als „sonstige Gründe“ werden bislang Fälle gefasst, in denen ein eindeutiges Abschiebehindernis wie Krankheit oder drohende unmenschliche Behandlung in der Heimat nicht benannt werden kann.

Autor: dts