Köln | Nun hat auch die ParteiFreie Bürger-Initiative/Freie Wähler eine Klage gegen die 2,5 Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Damit klagen nun insgesamt zehn Parteien gegen die Sperrklausel.

Lesen Sie hier: Neun Klagen gegen Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW >>>

Die Klage wurden von Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler am 30. Dezember 2016 eingereicht. Durch die Sperrklausel sieht sich die Parteiin ihrem Recht auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Stimmen für eine Partei, die an der Sperrklausel scheitere, hätten keinen Erfolgswert, weil dieser Partei kein Sitz zugeteilt werde, obwohl ihr rechnerisch ein Sitz oder mehrere Sitze zustünden. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Gegen die 2,5 Prozent-Sperrklausel haben damit nun bereits zehn Parteien eine Klage eingereicht. Dazu gehören neben den freien Wählern NPD, Piratenpartei, der Partei „Volksabstimmung“, der „Sauerländer Bürgerliste“, der Partei DIE LINKE, der PARTEI NRW sowie ÖDP und Tierschutzpartei sowie die rechtspopulistische Bürgerbewegung „Pro NRW“. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 10. Juni 2016 das Gesetz zur Änderung der Verfassung für NRW und wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieses schreibt eine 2,5 Prozent-Sperrklausel für  die Wahlen der Räte der Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vor. Dieses so genannte Kommunalvertretungsstärkungsgesetz ist am 30. Juni 2016 verkündet worden und am folgenden Tag in Kraft getreten. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 Prozent-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war.

Autor: co
Foto: Symbolfoto Gerichtssaal