Das Land Nordrhein-Westfalen wird für die Beseitigung der Schäden, die Fröste in den vergangenen Wochen hinterlassen haben, insgesamt fünf Millionen Euro bereitstellen.

Wie das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am heutigen Freitag bekannt gab, soll mit den Hilfsgeldern die „größte Not der Obstbäuerinnen und Obstbauern abgemildert werden. In diesem Frühjahr war es vor allem im März ungewöhnlich kalt, auch in den ersten Apriltagen gab es landesweit flächendecken Temperaturen unter dem Gefrierpunkt.

Die so genannten Spätfröste aber haben einen Großteil der Apfelblüte sowie die Blüten anderer Obstbäume geschädigt. „Im Gegensatz zu anderen Schadensereignissen sind Frostschäden nicht versicherbar. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bewältigung von Schäden bei den Obstbäuerinnen und Obstbauern. Aber in dieser besonderen Situation wollen wir ihnen mit einer zusätzlichen Unterstützung zur Seite stehen. Unsere Entschädigungsregelung soll die größte Not abmildern“, betonte NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking.

Für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 werden insgesamt fünf Millionen Euro bereit gestellt. Die Hilfen betragen maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Schäden. Der Höchstbetrag ist auf 150.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Beträge unter 5.000 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt. Anträge können ab sofort beim Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter gestellt werden.

Autor: bfl
Foto: Vor allem Apfelbäume haben unter den jüngsten Spätfrösten gelitten. Das Land NRW hilft den Bauern nun mit fünf Millionen Euro.