Köln | NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am heutigen Nachmittag über die neuesten Maßnahmen der Landesregierung zur Corona-Pandemie informiert. Dabei gab er bekannt, dass Besuche in Pflegeeinrichtungen für alte und behinderte Menschen bald wieder erlaubt werden.

Laumann begann damit, aktuelle Zahlen um das Corona-Virus zu nennen: Bis heute sind 33.712 Menschen in NRW mit dem Coronavirus infiziert gewesen. Davon sind 26.280 wieder genesen. Insgesamt gab es in NRW 1.331 Tote durch das Virus. Die Verdoppelungsrate der Infektionszahl liegt, so Laumann, inzwischen bei 33 Tagen.

Pflegeeinrichtungen in NRW

Laumann stellte klar, dass Besuche in Pflegeeinrichtungen für Senioren oder Menschen mit Behinderung unter bestimmten Auflagen zum Muttertag wieder erlaubt werden sollen. Dies geschehe wegen des Aspekts der Isolation, der diese Menschen besonders ausgeliefert sind, so Laumann. Allerdings gelten Regeln für die Besuche. Zum einen sollen die Besuche im Idealfall, falls der Aufbau der Einrichtung dies hergibt, draußen oder auf größeren Flächen stattfinden. Hierfür kann auch der Eingangsbereich des Heims genutzt werden, wenn dieser die nötige Größe bietet. Falls die zu besuchende Person besonders immobil ist, dürfen Einzelpersonen auch Besuche im Zimmer durchführen. Die Besucher müssen von der Pflegeeinrichtung registriert werden. Anhand eines „Kurz-Screenings“ via Fragebogen soll ein Besuch durch, mit dem Coronavirus infizierte Menschen verhindert werden. Diese sollen aus Sicherheitsgründen weiterhin keinen Zugang zu Pflegeeinrichtungen erhalten. Noch heute will sich Laumann in Form eines Briefs an die Pflegehäuser wenden in dem die Regeln erläutert werden und ein Musterfragebogen zum Kurz-Screening enthalten sein soll. Einrichtungen, in denen infizierte Menschen leben, dürfen nach wie vor, nicht besucht werden.

Gesundheitsminister Laumann ging auf die Wiedereröffnung von Behindertenwerkstätten ein. „Diese sind“, so Laumann „weniger Produktionsstätten als vielmehr auch Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen.“ Hierzu soll bis Donnerstag auch ein Absatz in die Corona-Verordnung eingebaut werden, um so einen wirksamen Rechtscharakter herzustellen. Ein neuer Paragraph soll auch zur Pflegeversicherung erstellt werden. Dieser soll regeln, dass zunehmende Kosten für Pflegeeinrichtungen durch das Coronavirus, beispielsweise für mehr Schutzanzüge, künftig von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Autor: Christoph de Vries