Köln/Düsseldorf | Drehen sich im späten Sommer wieder die Kettenkarussels oder schreien die Achterbahnfahrer*innen wieder wenn ihr Gefährt sich auf den Schienen in die Tiefe stürzt in NRW? Die NRW-Landesregierung stellt Öffnungspersektiven für Kirmes, Volksfeste und Marktveranstaltungen im späten Sommer und Herbst in Aussicht.

Kirmes, Volksfeste und Marktveranstaltungen könnten in Nordrhein-Westfalen wieder im Sommer und Herbst stattfinden. NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart bittet die Veranstalter ihre Planungen nicht zu früh abzubrechen. Das Land sieht durch die sinkenden Infektions- und steigenden Impfzahlen Öffnungsperspektiven. Sollte sich die positive Entwicklung stabil fortsetzen seien für den späten Sommer und Herbst weitere Öffnungen möglich. Darüber tauschten sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart mit Albert Ritter, dem Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus.

Minister Pinkwart: „Auch für traditionelle, regionale Veranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis und familienorientiertem Charakter unter freiem Himmel muss es mit einem entsprechenden Hygienekonzept Öffnungsperspektiven geben. Diese Veranstaltungen, die ein wichtiges Kulturgut dieses Landes sind, sind anders zu bewerten als Großveranstaltungen mit internationalem Publikum, die oftmals weitgehend in geschlossenen Großzelten stattfinden. Bei einem weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens bestehen für traditionelle, regionale Volksfeste unter freiem Himmel gute Aussichten für den Spätsommer. Vorausgesetzt, es liegt ein Hygienekonzept vor. Veranstalter sollten ihre Planungen nicht zu früh abbrechen.“

Minister Laumann: „Wir werden alles daransetzen, insbesondere durch einen weiterhin guten Fortschritt beim Impfen der Bürgerinnen und Bürger, dass diese Veranstaltungen so bald wie möglich wieder besucht werden können. Ich verstehe, dass Veranstalter eine Planungsperspektive benötigen. Hier sind in der Vergangenheit gute Hygienekonzepte entwickelt worden. Bei einem nachhaltig stabilen und niedrigen Infektionsgeschehen und einem erheblichen Impfortschritt können solche umfassenden Konzepte berücksichtigt werden. Die temporären Freizeitparks aus dem vergangen Jahr stellen dabei ein gutes Beispiel dar, wie bei begrenzter Besucherzahl und entsprechendem Hygienekonzept das Infektionsrisiko minimiert werden kann.“

Ritter stellte fest, dass Schausteller keine langfristigen Vorlaufzeiten benötigten und auch bereit wären eventuelle Mietverträge mit kurzfristigen Auflösungsklauseln zu akzeptieren, wenn es denn eine Perspektive gäbe.

Autor: red
Foto: Symbolbild