Düsseldorf  | Mit einer eigenen Stiftung will die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die Umwälzungen im Journalismus reagieren und damit insbesondere die lokale Berichterstattung fördern. Schon beim Bekanntwerden der Pläne im vergangenen Jahr stieß das Vorhaben auf Kritik. Nun ist öffentlich geworden, wie die neue Stiftung finanziert werden soll: über die Einnahmen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag. Die schwarz-gelbe Opposition in NRW ist empört.

Sowohl CDU als auch FDP sprechen von einer Zweckentfremdung der Mittel. Im Rundfunkstaatsvertrag sei nicht von der Finanzierung einer Journalismusstiftung die Rede, sagte der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Sternberg, am Montag in Düsseldorf. Mit dem Vorhaben schade die Landesregierung der „Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner zurzeit ohnehin in der Kritik stehenden Finanzierung“.

Der FDP-Medienexperte Thomas Nückel äußerte die Sorge, dass ein bislang unabhängiger Journalismus im Printbereich in öffentlich-rechtliche Strukturen überführt werden könnte. „Ich sehe hierin eine große Gefahr, Journalismus verstärkt dem Einfluss von Funktionären und der Politik auszusetzen“, sagte der FDP-Politiker.

Mit der „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ will die rot-grüne Landesregierung insbesondere den Lokal- und Regionaljournalismus fördern und Recherchestipendien verteilen. Aus dem am Montag veröffentlichten Entwurf eines neuen Landesmediengesetzes geht hervor, dass die Stiftung mit 1,6 Millionen Euro aus dem Etat der Landesanstalt für Medien finanziert werden soll. Diese speist sich wiederum aus dem Rundfunkbeitrag.

Der „Spiegel“ hatte vorab bereits über die Konstruktion berichtet. Durch diese soll einerseits die Staatsferne der Stiftung gesichert werden und andererseits sollen auch Presseverlage indirekt von der Rundfunkabgabe profitieren, wie es hieß.

Zu wenig Zeit für Online-Konsultation

Zeitgleich zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfes startete im Internet auch eine Online-Konsultation. Bis zum 19. April können dort Bürger, Mediennutzer sowie Medienschaffende die Vorlage kommentieren. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird kritisiert. „Den Entwurf des Landesmediengesetzes zu Beginn zweiwöchiger Ferien den Betroffenen zur Anhörung zuzuleiten, straft den Anspruch von Partizipation Lügen“, sagte CDU-Mann Sternberg.

Der FDP-Medienexperte Nückel warf der zuständigen Ministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) vor, an einer zeitlich ausreichenden Phase zum Austausch nicht interessiert zu sein. Es sei ein „fragwürdiges Verhalten“, dass 14 von 26 Tagen der Online-Konsultation in den Osterferien lägen. In der verbleibenden Zeit würden die betroffenen Verbände nur schwer in der Lage sein, den Entwurf ausreichend zu beraten.

Schon im NRW-Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne im vergangenen Jahr darauf verständigt, vor allem mit Blick auf die lokale und regionale Berichterstattung die Aus- und Weiterbildung von Journalisten gezielt zu stärken. Laut einer erst kürzlich veröffentlichten Studie des Formatt-Instituts für das Medienministerium ist die Zeitungsvielfalt in den vergangenen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der Tageszeitungen zwischen 1993 und 2012 von 50 auf 40 Blätter. Die verkaufte Auflage verringerte sich um mehr als 1,3 Millionen auf nur noch rund 3 Millionen Exemplare.

Autor: Christian Wolf, dapd
Foto: Print-Zeitungsleser