Köln | Die bis Ende Juni geltende Mietpreisbremse-Verordnung in Nordrhein-Westfalen war ungültig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor, über das die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet. Die Richter bestätigten demnach bereits am 2. Juli ein entsprechendes Urteil eines Kölner Amtsgerichts.

„Zwar ist das Gebiet Köln in der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung vom 23. Juni 2015 durch die Landesregierung zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt worden. Diese Verordnung ist jedoch unwirksam“, stellten die Richter am Landgericht fest. In dem Streit sollte der Vermieter die Miete für einen neu abgeschlossenen Mietvertrag auf das laut Mietpreisbremse zulässige Niveau absenken – zehn Prozent oberhalb der ortsübliche Vergleichsmiete.

Der Streitwert belief sich auf 3.000 Euro. Da in der entsprechenden Landesverordnung jedoch keine Begründung enthalten sei, in der erklärt werde, warum Köln zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gezählt werde, sei die gesamte Verordnung unwirksam, heißt es weiter in der Urteilsbegründung. Auch in anderen Bundesländern hatten die zuständigen Landgerichte die dortigen Verordnungen für ungültig erklärt.

Seit 1. Juli 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung, bei der das Landesministerium eine entsprechende Begründung mitlieferte. Die neue Mietpreisbremse greift nun allerdings nur noch in 18 Städten und Gemeinden anstelle wie bisher in 59.

Autor: dts