Köln | Die Corona-Schutzverordnung gilt bis 31. August in Nordrhein-Westfalen. Wer ohne Maske in öffentlichen Verkejhrsmitteln angetroffen wird, muss in Zukunft sofort 150 Euro bezahlen und gilt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit. Alle Änderungen an der Verordnung traten heute in Kraft.

Mit dem Ende der Reisesaison und dem Schulbeginn gebe es in NRW ein dynamisches Infektionsgeschehen mit steigenden Infektionszahlen, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Landesregierung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger die Hygieneregeln, die Abstandsregeln und Regeln zum Tragen der Nase-Mund-Bedeckung einzuhalten.

Die Regeln im Einzeln:

Wer gegen die Maskenpflicht im ÖPNV verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die umgehend mit 150 Euro bestraft wird.

In den Schulen und auf dem Schulgelände gilt bis 31. August – auch im Unterricht – die Pflicht eine Maske zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem gilt in den Klassenräumen eine festgelegte Sitzordnung.

Menschen die sich nicht länger als 72 Stunden in Deutschland zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben, zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhält ist von der Quarantänepflicht befreit.

Zu Risikogebieten schreibt die NRW-Landesregierung: „Einreisende aus Risikogebieten sind laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr auf eine COVID-19-Infektion testen zu lassen oder ein bereits vorhandenes Testergebnis, das bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzulegen. Das negative Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung bis zu 14 Tage nach der Einreise vorzulegen.“

Autor: Von Redaktion