Köln | Die Landesregierung NRW ordnet für Rosenmontag 2021 Dienstpflicht für alle Landesbehörden an. Die Begründung: Die Rosenmontagszüge in Düsseldorf und Köln seien bereits abgesagt und damit die Behörden erreichbar. Denn der freie Rosenmontag geht auf einen Beschluss aus dem Jahr 1970 zurück, da an diesem Tag die Innenstädte aufgrund der Feierlichkeiten nur schwer zu erreichen seien.

Der Rosenmontag ist prinzipiell ein Arbeitstag. In der Vergangenheit ordneten die Landesregierungen allerdings an, dass der Tag dienstfrei ist. Seit die Dienstzeitregelung 1970 eingeführt wurde, gab es am 11. Februar 1991 einen einzigen Rosenmontag Dienstpflicht, als dieser aufgrund des Zweiten Golfkriegs abgesagt wurde.

Autor: red