Düsseldorf | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern eine Entscheidung gefällt: Die Studienplatzvergabe im Fach Medizin muss künftig anders geregelt werden. Der Numerus Clausus (NC) als einziges Zulassungskriterium sei nicht mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl vereinbar. Die Grüne Jugend NRW fordert nun eine bundesweit koordinierte Reform des bisherigen Modells und eine Vorreiterrolle der Landesregierung in NRW.

Dazu Julia Wenzel, Sprecherin der Grünen Jugend NRW: „Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht der Politik den Spiegel vorhalten. Ein Numerus Clausus als einziges Auswahlkriterium für die Studienzulassung ist ungerecht. Und er befeuert die Chancenungleichheit in unserem Land. Wir müssen endlich aufhören, Talente durch unser Bildungssystem auszusieben und zu einem System kommen, das die studiengangsspezifische Eignung feststellt.“

Tim Achtermeyer, Sprecher der Grünen Jugend NRW ergänzt: „Die jetzige und alle vorangegangen Landesregierungen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, indem sie am alten ungerechten System festgehalten haben. Wir brauchen jetzt dringender denn je eine gerechte Regelung in NRW und den anderen Bundesländern. Wir fordern die Landesregierung auf, sich nicht länger wegzuducken und sich endlich für Bildungsgerechtigkeit stark zu machen.“

Autor: ib