Köln, Hamm | Die nordrhein-westfälische FDP hat einen Leitantrag zum Bundestagswahlprogramm der FDP beschlossen und zieht mit Guido Westerwelle als Spitzenkandidat in die Wahl. Der Leitantrag trägt den Titel: „Wahlprogramm für die verantwortungsbereite Mitte“. Die NRW-FDP traf sich am gestrigen Samstag in Hamm zu ihrem Landesparteitag.

Der Generalsekretär der FDP-NRW, Marco Buschmann MdB, erklärte: „Als starker Landesverband beteiligen wir uns natürlich intensiv an der Erarbeitung unseres Bundestagswahlprogramms, das die FDP in Nürnberg verabschieden wird. Ich halte insbesondere unser Bekenntnis zur tariflichen Lohnfindung für wichtig. Als Liberale lehnen wir auch weiterhin eine politische Lohnfindung in Parlamenten, Kommissionen oder auf Parteitagen ab. Stattdessen wollen wir die Möglichkeit eröffnen, leichter branchenspezifische, tariflich ausgehandelte Lohnuntergrenzen zu finden, die regional angepasst sind. Dies ist ein Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit gegenüber Menschen mit geringen Einkommen, ohne einen politischen Eingriff in die Lohnfindung zu ermöglichen wie SPD, Grüne und Linke es wollen.“

Dabei positioniert sich die NRW klar, etwa beim Thema Ehegattensplitting. Dieses will man beibehalten und auf gleichgeschlechtliche Paare ausweiten lassen. Für die FDP resultiert die steuerliche Entlastung aus der Verantwortung für die Ehegatten untereinander. Die Erbschaftssteuer will man vereinfachen ohne sie zu verändern. Die Bemessungsgrundlage soll einheitlich nach dem Verkehrswert mit moderaten Steuersätzen und angemessenen Freibeträgen versehen werden. Bei jeder Unternehmensnachfolge soll die Erbschaftsteuer aus den Erträgen erwirtschaftet werden können. Das will die FDP durch Höchstgrenzen und vernünftige Stundungsregeln garantieren.

Die NRW-FDP spricht sich gegen einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn aus. Die Ermittlung fairer Löhne sei und bleibe eine Sache der Tarifparteien, so die FDP. Dort wo keine Tarifparteien Löhne aushandeln, will die FDP Missbrauch vorbeugen: „Daher stehen wir zu den bereits heute bestehenden Möglichkeiten in Deutschland nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz, in einzelnen Branchen Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären oder eine Lohnuntergrenze festzulegen.“ Praktisch soll dies nach dem Willen der NRW-FDP so funktionieren, dass die Tarifparteien selbst im Arbeitnehmerentsendegesetz eine Lohnuntergrenze festlegen können.

Autor: Andi Goral
Foto: Guido Westerwelle führt als Spitzenkandidat die NRW-FDP auch in den Bundestagswahlkampf 2013