Köln | Als wichtigen Beitrag zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen begrüßt die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Emanzipationsministerin Barbara Steffens das Votum des Bundesrats, die Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ aufzuheben. Der Beschluss kam auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit Baden-Württemberg zustande.

„Die ‚Pille danach‘ kann vor allem jungen Frauen helfen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und eine Abtreibung zu vermeiden“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Beschluss des Bundesrates. Positive Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass es keine sachlichen Gründe gebe, die rezeptfreie Vergabe der ‚Pille danach‘ abzulehnen. „Nicht zuletzt lag auch die Ursache für den Fall von Köln, bei dem zwei katholische Kran­kenhäuser die Aufnahme eines Opfers einer Vergewaltigung verweigert hatten, mit in der bisher bestehenden Verschreibungspflicht für die ,Pille danach‘“, so Steffens weiter.

NAuch Frauen in ländlichen Regionen oder solchen, für die der Arztbesuch eine große Hürde darstelle, so das Ministerium, werde durch Aufhebung der Verschreibungspflicht der Zugang zu einer Notfall-Nachverhütung erleichtert.
 

Autor: dd