Köln | Shoppen ist wichtig, vor allem in der Zeit, in der alle anderen Vergnügungen abgesagt sind und es hält die Wirtschaft am Laufen. Daher ist Shoppen erlaubt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sorgt sich aber um die Gesundheit in der Coronavirus Pandemie und fordert Kommunen auf den Einzelhandel stärker zu kontrollieren und will sogar die Polizei einsetzen.

Dabei ist schon der Alltag beim Einkaufen davon geprägt, dass der Einzelhandel sich nur in den seltensten Fällen an Coronaschutzmaßnahmen hält. Da gibt es keine Überpüfungen wie viele Menschen in den Laden strömen, Einkaufswagen en Masse und das sogar im Lebensmitteleinzelhandel. Da pappen 1,5 Meter-Abstandswarnungen an Pfandrückgabesystemen, die aber nur einen Meter auseinander angebracht sind in Mini-Räumlichkeiten. In Bäckereien bedienen zwei Verkäuferinnen immer zwei Kunden auf einer Fläche, die nicht größer als 15 Quadratmeter ist. Könnte die Bäckerei rechnen, würde sie feststellen 15 geteilt durch zwei ergibt nicht 10. Aber auch Käuferinnen und Käufer scheinen unbelehrbar. Drängeln und schubsen um das Hack im Kühlregal zu ergattern, das in ausreichender Zahl vorhanden ist, anstatt einfach mal mit Geduld darauf warten bis der oder die Kundin vorher fertig ausgesucht hat. Wenngleich manche Zeitgenossinnen und Zeitgenossen auch geduldigste Menschen auf die Probe stellen können. Das sind die, die immer noch jeden Naturjoghurtbecher der gleichen Marke in die Hand nehmen müssen und jede der gleich gestalteten Verpackungen minutenlang begutachten, so als gäbe es bei Lebensmittelindustrieprodukten einen Unterschied, der durch die Verpackung hindurch mit Konsumentenröntgenblick erfasst werden könne und mindestens gefühlte 10 Minuten an der gleichen Stelle im Laden verharren und das gesamte Regal blockieren.

Jetzt will also das Ministerium, der Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben der Coronaschutzverordnung im Einzelhandel mit einer Kontrolloffensive begegnen. Interessant ist, dass NRW Gesundheitsminister Laumann in einem schriftlichen Statement feststellt: „In den kommenden Tagen müssen wir gemeinsam alles dafür tun, dass der Einzelhandel nicht zu einem zusätzlichen Infektionsbeschleuniger wird.“ Warum der Handel „zusätzlicher“ Infektionsbeschleuniger werden könne, belegt der Minister nicht. Allerdings ruft Laumann die Bürgerinnen und Bürger auf sich an die Infektionsschutzregeln zu halten und Einkäufe zeitlich zu entzerren. Dem Handel schreibt Laumann ins Stammbuch: „Vom Handel erwarte ich eine konsequente Beachtung vor allem der Vorgaben zur Zugangssteuerung. Die Einhaltung der Regeln wird konsequent kontrolliert und auch sanktioniert.” Die Kontrolle sollen die örtlichen Behörden durchführen, die das zumindest in Köln schon seit Wochen nicht leisten. Und die Polizei soll das kontrollieren.

Das Ministerium machte noch einmal darauf aufmerksam welche Regeln gelten:

· Zugangssteuerung durch die Geschäftsinhaber zur Einhaltung der Personengrenzen (1 Person je 10qm Verkaufsfläche /ab 800 qm Verkaufsfläche 1 Person/20 qm)

· Abstandswahrung in den zu erwartenden Warteschlangen

· Maskenpflicht – auch in den Warteschlangen

Autor: red