Düsseldorf | Die NRW-Landesregierung beabsichtigt mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen und will deshalb die Regelungen zur Frauenquote im Öffentlichen Dienst weiterentwickeln. Dies kündigten Innenminister Ralf Jäger und Emanzipationsministerin Barbara Steffens am 8. Juli 2014 in Düsseldorf an.

Anlass ist die Veröffentlichung eines Gutachtens zur „Zielquote für Frauen in Führungspositionen“, das der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, im Auftrag der Landesregierung verfasst hatte. Darin sieht er eine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik.

Mehr als die Hälfte der beim Land Beschäftigten sind Frauen

Ende 2012 waren laut Ministerium mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) der beim Land Beschäftigten Frauen. Auch im höheren Dienst ist die Mehrheit der Beschäftigten (54,8 Prozent) weiblich. Dennoch gilt: Je höher die Position, desto geringer der Frauenanteil. Im Eingangsamt des höheren Dienstes  (Besoldungsgruppe A13/E13) beträgt der Frauenanteil 64,6 Prozent, im Endamt (Besoldungsgruppe A16/E15Ü) nur noch 27,4 Prozent. In den absoluten Spitzenpositionen (ab Besoldungsgruppen B5) macht der Frauenanteil weniger als ein Viertel (24,6 Prozent) aus. „Gleichberechtigung von Männern und Frauen darf nicht vor der Führungsebene enden“, betonte der Innenminister.

Experte: „Frauenquote wird unterlaufen“

In seinem Gutachten führt Prof. Papier aus, durch die bisherige von den Verwaltungsgerichten geprägte Beförderungspraxis werde wegen der Vielzahl der Einzelkriterien, die dabei für den Qualifikationsvergleich herangezogen würden,  die Frauenquote unterlaufen. Ein Auswahlverfahren, das den Fall gleicher Qualifikation – erst hier findet die Quote Anwendung – so gut wie nicht mehr vorkommen lasse, hebele die Quote aus. Es werde verkannt, dass das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ein ebenso wichtiges Staatsziel sei wie das für den Öffentlichen Dienst geforderte Prinzip der Bestenauslese.

Der Verfassungsrechtler Prof. Papier unterstreicht die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots für den öffentlichen Dienst und sieht Handlungsbedarf beim Gesetzgeber. So sollen Maßnahmen zur Frauenförderung bereits im Vorfeld von Personalentscheidungen angesetzt werden. Außerdem setzt er sich mit Sanktionen und Kontrollinstrumenten bei Verstößen gegen gleichstellungsrechtliche Vorgaben auseinander und empfiehlt ein Klagerecht für Gleichstellungsbeauftragte.
 

Autor: dd | Foto: gs1311/Fotolia
Foto: Der Landtag in Düsseldorf