Münster | aktualisiert | Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in Münster hat heute entschieden, dass die 2,5 Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt – soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. Gegen die Sperrklausel hatten acht kleine Parteien den NRW-Verfassungsgerichtshof angerufen.

Zwischen 1999 und 2008 hatten bereits mehrere Landesverfassungsgerichte sowie das Bundesverfassungsgericht die damals in mehreren Bundesländern geltenden Kommunalwahlsperrklauseln für unzulässig erklärt.

Zur Sperrklausel

Die Sperrklausel verhindert, dass es zu viele Kleinparteien in die Kommunalparlamente in NRW schaffen. Seit dem 14. Juni 2016 schafften nur Parteien den Sprung, die mindestens 2,5 Prozent der Wählerstimmen erhielten.

Auf Initiative des SPD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Norbert Römer hatten sich die Parlamentsfraktionen von SPD, Grünen und CDU vor einem Jahr auf ein Gesetz geeinigt, das eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in kommunale politische Gremien vorsah.

Ministerin Scharrenbach bedauert Urteil zur Sperrklausel

„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichberechtigung, die Entscheidung der Richter in Münster. Nun müsse die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden, ehe Konsequenzen gezogen werden könnten.“

Mehr Demokratie NRW:  Sperrklausel Scheitern mit Ansage

„Die Landtagsmehrheit hat aus den vorangegangenen Urteilen des Verfassungsgerichts nichts gelernt. Die Richter haben immer den Nachweis der Funktionsunfähigkeit von Räten als Voraussetzung für eine Sperrklausel benannt. Diesen Nachweis konnten die Sperrklausel-Befürworter trotz aller Bemühungen auch diesmal nicht erbringen. Der Versuch, dabei das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen für NRW zu relativieren, ist heute aber krachend gescheitert“, stellt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser fest.

Jetzt fordert die Initiative Mehr Demokratie, aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs die richtigen Konsequenzen zu ziehen: „Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen“, erläutert Trennheuser.

Mehr Demokratie befürworte außerdem ein aus Sicht des Vereins „demokratischeres Wahlrecht“. „Die Wähler sollten die Möglichkeit haben, ihre Favoriten für die Räte gezielt aus den Kandidatenlisten aller Parteien auszuwählen“, schlägt Trennheuser vor. Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlrecht werde in 13 Bundesländern teilweise bereits praktiziert. Mehrere Anläufe zur Einführung dieses Wahlsystems in NRW waren im Landtag am Widerstand von SPD und CDU gescheitert.

Piratenpartei NRW: „Kleinere Partein bereichern Politikbetrieb“

„Klugscheißer mag niemand, aber wir wussten es halt schon immer besser“, so Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der Piratenpartei im Organstreitverfahren. „Zumindest was die Sperrklausel angeht: Sie ist undemokratisch, sie schließt Bürger aus, sie ist vor allem verfassungswidrig – und jetzt ist sie abermals weg.“

Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piraten NRW, ergänzt: „Sperrklauseln sind keine Garantie für stabile Regierungen. Kleine Parteien stören den Politikbetrieb nicht, sondern bereichern ihn. Ich bin froh, dass das Gericht unserem Antrag gefolgt ist und wir so den weiteren Abbau demokratischer Grundsätze und politischer Beteiligung verhindern konnten.“

Ratsgruppe Gut

Ratsmitglied Thor Zimmermann: „Unsere Ratsgruppe GUT freut sich über das deutliche Urteil. Auch wir sind eine kleine Ratsgruppe, sehen uns aber als konstruktive Mitglieder des Rates. Der Versuch aus Bequemlichkeit die Verfassung auszuhebeln ist zum Glück gescheitert. Wir werden nun bis 2020 weiter mitarbeiten, und zur Kommunalwahl erneut antreten – wir freuen uns darauf.“

Ratsgruppe Bunt

Lisa Gerlach, Mitglied des Rates, dazu: „Kleine Parteien können durchaus den Politikbetrieb stabilisieren. Das zeigt sich in Köln, wo seit 2015 eine Minderheitsregierung regiert, was ab und an ein zähes Ringen bedeutet. Dadurch, dass mehrere kleine Parteien im Rat vertreten sind, finden sich immer wieder Mehrheiten für eine konstruktive Politik. Der Verfassungsgerichtshof bestärkt diese Tendenz, die auch für die Bundesebene wünschenswert wäre. Denn im Rat der Stadt Köln haben wir viele Verbesserungen und Ideen geliefert und manches durchgesetzt. Bunt ist unbequem, aber gut für Köln“ 
Thomas Hegenbarth, Sprecher der Gruppe Bunt, ergänzt: „Die erst- und letztinstanzliche Feststellung des VerfGH NRW, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden sei, hätte deutlicher und klarer nicht beantwortet werden können. Wir sind uns sicher, dass die Klarstellung der Stadt Köln durch unsere Anfrage einen nicht unerheblichen Anteil an der Urteilsfindung hatte. Ich bin froh über die Entscheidung und besonders motiviert für die Zukunft. Mit uns wird weiterhin zu rechnen sein, wenn es um darum geht, auch mal abseits von eingefahrenen politischen Strukturen zu denken, um innovative Ideen in unsere Stadt einzubringen.“

Autor: ib | Foto: Hugo Berties/ www.fotolia.com