Köln | Drei Bundesländer klagen gegen die Bundesregierung. NRW hat dabei den Hut auf. Es geht in NRW um 70 Millionen Euro, die der Bund aus dem 2012 aufgelegten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen von den Kommunen zurückfordert. Grund der Rückforderung: Diese Gelder wurden 2012 von NRW nicht abgerufen, weil man diese nicht verausgaben konnte.

2014 forderte der Bund die Gelder zurück. In Nordrhein-Westfalen gehe es um knapp 70 Millionen Euro für die drei Monate von April bis Juni 2014, in denen der Bund die Unterkunftskosten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechend gekürzt habe, so einen Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.
Für die Vorgehensweise des Bundes gebe es nach Auffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der übrigen Länder keinerlei Rechtsgrundlage. Deswegen habe der Prozessvertreter des Landes NRW, der Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland (Speyer), Klage beim Bundessozialgericht (BSG) eingereicht (AZ: B 1 AS 1/14 KL).

Autor: Andi Goral
Foto: Jugendliche (Symbolfoto)