Düsseldorf | Das Land Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das sich auf drei Säulen stützen soll: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst.

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes

In NRW gibt es mehr als 15.000 hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. „Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes in NRW“, so Innenminister Ralf Jäger. Das neue Feuerschutzrecht soll den Städten und Gemeinden ermöglichen, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. 

Aufwertung des Katastrophenschutzes

Der Gesetzesentwurf soll laut Innenministerium auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht werden. Bereits in der Praxis erprobte Elemente des Katastrophenschutzes sollen angepasst und gesetzlich verankert werden, so etwa die in den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe oder auch die gegenseitige Hilfe durch andere Bundesländern und das benachbarte Ausland.

Anpassung der Regelungen zum Brandschutz

Im Bereich des Brandschutzes sollen insbesondere die Regelungen zur Organisation der Feuerwehren angepasst werden. Hierdurch soll ein gleichberechtigtes Zusammenwirken von ehren- und hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr gefördert werden, so das NRW-Innenministerium. Neben der bestehenden Verpflichtung für kreisfreie Städte, eine Berufsfeuerwehr einzurichten, soll es diese Möglichkeit zukünftig nur noch auf freiwilliger Basis für große kreisangehörige Gemeinden geben. Den Kreisen soll die Option eröffnet werden, den Kreisbrandmeister nicht wie bisher im Ehrenamt, sondern auch hauptberuflich zu beschäftigen.

Autor: dd
Foto: Symbolfoto