Köln | Wer aus Risikogebieten nach NRW einreist muss neue Regelungen beachten, die das Land NRW festlegte, nachdem die bisherigen Einreiseregeln gerichtlich gekippt wurden. Wer aus einem Risikogebiet nach NRW einreist kann zwischen Test bei der Einreise und Quarantäne wählen.

Die Risikogebiete legen das Robert Koch-Insitut (RKI) und die dafür zuständigen Bundesministerien fest. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die bisher verbindliche Anordnung zum Test nach einer Einreise aus einem Risikogebiet gestrichen. Reisende können jetzt zwischen Quarantäne und Test wählen. Wer sich nicht testen lässt für den gilt generell ab dem 5. Januar eine 10-tägige Quarantäne. Wer sich allerdings einem Corona-Test – auch ein Schnelltest wird anerkannt – 48 Stunden vor der Einreise oder direkt nach der Einreise unterzieht, kann bei einem negativen Testergebnis, die Quarantänepflicht aufheben.

Das Land verweist auf die vielen Möglichkeiten von Testzentren bis zu niedergelassenen Ärzten.

Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.

Einreisende aus Großbritannien und Südafrika

Hier verweist NRW auf die bundesweit geltenden Testpflichten. So schreibt der Bund bei Einreisen das Vorliegen eines Tests vor. Für diese Reisenden sieht das Land NRW zusätzlich eine fünftägige Quarantäne und anschließende Freitestung vor. Das Land will damit verhindern, dass neue Virenstämme nach NRW kommen.

Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.

Autor: red