Köln/Düsseldorf | Die NRW-Landesregierung legt einen Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) vor und hat es heute beschlossen. Jetzt geht der Entwurf in die Anhörung der Verbände. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, zitiert eine schriftliche Mitteilung des Landes NRW-Verkehrsminister Wüst.

Das Land NRW will ein landesweites Radwegenetz schaffen und folgt damit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die über 200.000 Unterschriften sammelte. Der Landtag beauftragte die Landesregierung ein Gesetz auszuarbeiten.

Zunächst soll ein Radvorrangnetz geplant und gebaut werden. Die Kreise, Gemeinden und Städte sollen ihr jeweiliges Netz integrieren. Für Radschnellwege wird ein Bedarfsplan erstellt. Das FaNaG NRW soll zudem die Förderung von vernetzter Mobilität ermöglichen. Damit soll eine Förderung von Radstationen, Fahrrad-Garagen, Lademöglichkeiten für E-Bikes oder Mobilstationen an Verknüpfungspunkten unterschiedlicher Verkehrsträger möglich werden.

Das neue Gesetz sieht vor. dass das Fahrrad ein gleichaltriges Verkehrsmittel ist. 25 Prozent der Verkehrswege in NRW sollen in Zukunft auf das Fahrrad entfallen. Zudem soll für mehr Sicherheit für Radfahrende gesorgt werden, indem etwa Fahrzeuge des Landes NRW mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.

Autor: red