Köln | Umgehend reagiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf das heute bekannt gegebene Urteil des 13. Senats der Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 19. März und passt die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Ab sofort müssen auch Buchhandlungen, Blumenläden, Schreibwarenläden und Gartenmärkte Termine mit ihren Kunden vereinbaren. Damit gilt für den Einzelhandel eine einheitliche Regelung in NRW.

Die Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit in NRW bestehen und werden auf die genannten Branchen ausgeweitet. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen. Diese sind jetzt alle gleich gestellt und damit gilt diese Regel auch für Schreibwarengeschäfte, Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Damit will das Land NRW die bisher bestehende und vom Gericht als unzulässig erkannte Ungleichbehandlung heilen.

Autor: red
Foto: Symbolbild