Düsseldorf | Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) beschloss im Juni 2016 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU eine kommunale Sperrklausel von 2,5 Prozent. Die Piratenfraktion stimmte in der von ihr beantragten namentlichen Abstimmung dagegen, die FDP enthielt sich. Der Landesverband NRW der Piratenpartei reichtete daraufhin im Oktober 2016 eine Verfassungsbeschwerde ein. Die mündliche Verhandlung zur eingereichten Klage findet nun am 24. Oktober um 10:30 Uhr am Verfassungsgerichtshof des Landes NRW in Münster statt.

Bereits 1999 hat das Landesverfassungsgericht NRW die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Der Politikbetrieb in den kommunalen Parlamenten habe nicht gezeigt, dass Kleinst- oder Splitterparteien die Arbeitsfähigkeit der Räte behindern. Im Gegenteil: in vielen Räten werde die Mitarbeit der Einzelvertreter und Ratsgruppen sehr geschätzt, erklären die Piraten.

„Erst die Beteiligung neuer Parteien hat die Verkrustung in der Kommunalpolitik aufgebrochen“, so Torsten Sommer, ehemaliger Abgeordneter der Piratenfraktion NRW, Mitglied der Verfassungskommission bis 2017 und Listenkandidat zur Bundestagswahl. Michele Marsching, ehemaliger Fraktionsvorsitzender und Vertreter der NRW Piraten im Organstreitverfahren ergänzt: „Zudem hindern die kleinen Parteien die kommunalen Gremien nicht an der Arbeit, sondern bringen Menschen neu in die Politik. Abseits des Postengeschachers von SPD und CDU.“ „Besonders ärgert mich, dass die Grünen jetzt andere ausschließen. Wer so schnell seine Wurzeln vergisst, muss nicht nur vom Wähler, sondern auch vor Gericht abgestraft werden. Wir werden uns weiter für die Demokratie einsetzen!“, betont Dennis Deutschkämer, Landesvorsitzender der Piraten NRW kämpferisch.

Autor: ib