Köln | Ab heute, 28. Dezember, gilt für Einreisende aus Risikogebieten nach Nordrhein-Westfalen die Pflicht sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Diese Testpflicht erstreckt sich nicht auf inländische Risikogebiete, sondern ausschließlich auf Einreisen aus dem Ausland.

Dies hat die Landesregierung NRW beschlossen. Die Risikogebiete sind vom Robert Koch-Institut festgelegt. Die Testung kann höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder muss unmittelbar danach durch einen Schnelltest oder einen PCR-Test erfolgen. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen. Die Regel gilt für alle Arten der Einreise auf dem Land-, See- oder Luftweg.

An den Flughäfen in NRW sind nach der neuen Verordnung ab dem 1. Januar Möglichkeiten zum Test vorzuhalten.

Wenn Tests nicht vor Ort bei der Einreise möglich sind, müssen diese innerhalb von 24 Stunden in den Testzentren oder beim Hausarzt verpflichtend durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses gilt bei den Schnelltests Kontaktminimierung und bei den PCR-Tests Quarantänepflicht.

Ausgenommen sind lediglich Personen auf der Durchreise, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger, Verwandtenbesuche, Warentransporte, Diplomaten und Abgeordnete bei Aufenthalten unter 48 Stunden.

Für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland sowie Südafrika gelten aufgrund des in diesen Ländern bereits stark verbreiteten Auftretens von veränderten Corona-Virenstämmen weiterhin gesonderte Regelungen. Diese schließen eine „Einreisequarantäne” bis zu einem negativen zweiten Testergebnis fünf Tage nach der Einreise ein. Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssen sich nach ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden (Freitestung). Diese Personen sind ferner verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren und diese über ihre Einreise, das Einreisedatum und ihren aktuellen Aufenthaltsort zu informieren. Die Information kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie sind ferner verpflichtet, die zuständige Gesundheitsbehörde unverzüglich zu informieren, wenn bei ihnen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten.

Wer positiv getestet wurde, der muss in Quarantäne.

Autor: red