Köln | Die Unwetter Anfang Juni richteten in vielen NRW-Haushalten zum Teil großen Schaden an. Besonders betroffen waren die Regionen am Niederrhein, im Münsterland und im Raum Bonn. Das Land NRW hat heute beschlossen, Soforthilfe in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Haushalt bereitzustellen. Die CDU kritisierte den Beschluss.

Der Sommer begann dieses Jahr für viele Deutsche mit überfluteten Kellern: Deutschlandweit hatten heftige Regenfälle mit bis zu 125 Litern in zwei Stunden in vielen Haushalten für Chaos gesorgt. Betroffene aus NRW können nun auf Soforthilfe vom Land hoffen. Je nach Haushaltsgröße erhalten Geschädigte zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Innenminister Ralf Jäger wolle den Menschen schnell und unbürokratisch helfen, auch wenn nur ein Teil der Schäden mit Geld zu beheben sei.

Hilfe für Teile aus NRW

Derzeit wird die Hilfe für Betroffene aus den Kreisen Borken, Kleve, Rhein-Sieg und Wesel sowie der Stadt Bonn gewährt. Um die Hilfe zu erhalten, müssen mindestens Schäden in Höhe von 5.000 Euro entstanden sein, die nicht versichert werden konnten. Auch Gewerbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe erhalten eine Soforthilfe, wenn die Schäden mindestens 10.000 Euro betragen.

CDU kritisiert die Landesregierung

Dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek und dem CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland gehen die Hilfen nicht weit genug. Sie kritisieren das Vorgehen der Landesregierung als halbherzig. Es seien noch weitere Regionen in NRW massiv betroffen, denen aber keine Hilfen zustehen, wie zum Beispiel die Düsseldorfer Stadtteile Eller und Wersten. „Die Regierung Kraft ist in der Pflicht, alle Hochwasser-Opfer gleich zu behandeln und allen schnell und unbürokratisch zu helfen“, sagt Jarzombek.

Anträge müssen schnell gestellt werden

Anträge auf Entschädigung für Privathaushalte können bis zum 15. Juli 2016 bei der Verwaltung der betroffenen Kreise und der Stadt Bonn eingereicht werden. Geschädigte Gewerbetriebe können sich über ihre Hausbank an die NRW Bank wenden.

Neben den Soforthilfen vom Land NRW haben die NRW Bank und das Bauministerium zwei bereits bestehende Förderprogramme ausgeweitet: Unternehmen und Hauseigentümer können mit den Programmen „NRW.BANK.Universalkredit“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ günstige Förderdarlehen nutzen, um Unwetterschäden zu beseitigen.

Künftig will Jäger für die schnelle und reibungslose Bereitstellung von Hilfen sorgen. Dafür soll eine Richtlinie für einen Härtefonds ausgearbeitet werden. 

Autor: Theresa Weifels