Köln | Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW ist mit seinem Versuch, den Braunkohletagebau Hambach zu stoppen, vor Gericht gescheitert. Das geht aus einer Mitteilung des Verwaltungsgericht Köln heute hervor. Der BUND hatte gegen den Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 geklagt und die Aufhebung des von 2015 bis 2017 geltenden Hauptbetriebsplans beantragt, der auch die Rodungen regelt. Die Pläne verstießen gegen europäisches Umweltrecht, hatte der BUND argumentiert.

Zur Begründung der Klageabweisung führte das Gericht aus, dass eine Teilfläche des Hauptbetriebsplans rechtlich nicht mehr überprüfbar sei, da sie bereits Gegenstand der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1995 gewesen sei. Diese Zulassung sei abschließend in früheren Verfahren gerichtlich überprüft worden. Auch im Übrigen seien die angegriffenen Bescheide rechtmäßig, da sie nicht gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstießen.

Der Hambacher Forst sei wegen des dortigen Vorkommens des Mittelspechts auch kein faktisches Vogelschutzgebiet. Ein faktisches Vogelschutzgebiet setze voraus, dass es nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz „geeignetsten“ Gebieten gehöre. Diese Voraussetzung liege in Bezug auf den Hambacher Forst nicht vor, schreibt dasVerwaltungsgericht Köln.

Autor: ib