Münster | Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rodungen im Hambacher Forst vorerst gestoppt. Das teilt das Oberverwaltungsgericht am heutigen Nachmittag schriftlich mit. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde vorläufig dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die RWE ab heute 18 Uhr von weiteren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen im Hambacher Forst absieht. Der BUND NRW hat beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt.

Autor: ib