Die EU-Kommission lehnt eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des Landes, in dem die Kinder von den Eltern getrennt aufwachsen, ab.

Berlin | „Wir sollten ganz klar sein: Es geht um Menschen, die arbeiten und dieselben Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen. Warum sollten sie weniger erhalten als alle anderen?“, sagte Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

„Das sind die Regeln der Fairness, auf die wir uns alle in Europa geeinigt haben. Wenn dies geändert würde, würde dies auch bedeuten, dass deutsche Rentner, die in Spanien leben, eine niedrigere Rente erhalten würden“, betonte Thyssen. „Es gibt keine Kinder zweiter Klasse oder Rentner zweiter Klasse. Für die gleichen Beiträge und Steuern sollte man die gleichen Leistungen erhalten“, sagte die EU-Kommissarin dem RND. Das Thema war bereits im Dezember auf Betreiben der Bundesregierung auf der Agenda des EU-Ministerrates. Im Kreis der zuständigen EU-Minister gab es keine Mehrheit für eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten.

Autor: Bernd F. Löscher