Straßburg | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat der türkischen Regierung lediglich drei weitere Wochen gegeben, um eine Stellungnahme zur Beschwerde des inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel einzureichen. Das geht aus einem Schreiben des EGMR an Yücels Anwälte hervor, über das die „Welt“ (Donnerstag) berichtet. Ankara hatte ursprünglich eine Fristverlängerung um sechs Wochen beantragt.

Die erste Frist, die der EGMR gesetzt hatte, war am Dienstag abgelaufen. Nun soll Ankara seine Stellungnahme bis zum 14. November abgeben. Der Journalist Yücel wurde inhaftiert, nachdem er sich Mitte Februar bei der Polizei in Istanbul gemeldet hatte, um Fragen der Ermittler zu beantworten.

Im Haftbefehl werden ihm Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Eine Anklageschrift liegt noch immer nicht vor. Yücel befindet sich seit mehr als sieben Monaten in Einzelhaft.

Die Beschwerde gegen seine fortdauernde Inhaftierung hatte Yücel im April vor dem EGMR eingereicht. Das Gericht entschied, den Fall mit Vorrang zu behandeln, und forderte die türkische Regierung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, in Erwiderung auf die türkische Stellungnahme die deutsche Sicht auf den Fall mit einem eigenen Schriftsatz ins Verfahren einzubringen.

Der EGMR ist eine Institution des Europarats, dem die Türkei 1950 als einer der ersten Staaten beitrat.

Autor: dts